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Kindesunterhalt wird als Lohn/Gehalt / Rente überwiesen?

17 Oktober 2010 8 Comments

Hallo,
ich habe mal eine frage . Wir bekommen den Unterhalt meiner Tochter (anderer Erzeuger) als Lohn/Gehalt /Rente überwiesen!! So ist es auf dem Kontoauszug ausgewiesen.
Ist das Rechtens, nicht dass man uns bei der Einkommenssteuererklärung einen reinwürgt!!
Da nur mein Mann am Arbeiten ist und ich zuhause bin.
Hat jemand so einen ähnlichen Fall???
Sollte noch etwas unklar sein bitte eben fragen!
ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.

8 Comments »

  • Lene said:

    Sollte sich das Finanzamt tatsächlich irgendwann mal dafür interessieren, lässt sich das sicher ganz leicht (auf)klären. Wenn dein Ex Spaß daran hat, „Lohn/Gehalt/Rente“ als Betreff zu nennen, dann ärgere dich lieber nicht darüber.
    @rolo
    Wenn man verheiratet ist (egal mit wem), gibt es von der Unterhaltvorschusskasse keinen Cent mehr.

  • kurt j said:

    wende dich an den überweiser oder dessen bank/sparkasse und lasse das in “ Kindesunterhalt “ ändern, das ist sache des überweisenden den text warum wieso wofür einzugeben auch bei der kasse. denke ich mal so, wenn ich das taschengeld für meine tochter überweise online dann steht da unter verwendungszweck “ Taschengeld „

  • Sonja B said:

    Der Kindsvater sollte das schon im Verwendungszweck als KINDESUNTERHALT ausweisen, damit da keinerlei Missverständnisse entstehen!

  • rolo said:

    du bekommst dann in dem fall das geld von einer sogenannten unterhaltsvorschusskasse oder?
    bei staatlichen geldern kommt das immer das must du auch bei der steuererklärung nicht mit angeben

  • Tom said:

    Bei der Einkommensteuererklärung wirst du kaum Kontoauszüge beifügen und so sollte klar zu beschreiben sein welchen Zweck dieses Geld hat.

  • c. said:

    nein, der „erzeuger“ soll diese zeile in seinen dauerauftrag ändern zwar nur
    „unterhalt monat+jahr“ angeben er darf so einen quatsch nicht schreiben….
    zur 1kommen-st/erklärung: dies geld wird als einnahme angerechnet aber wiederum mit
    kinderfreibetrag wird rausgepustet, wegen diese zeile kann man rechnerische entfremdung nicht erlauben – nicht in deutschland jeden falls….genuaere erklärung könntest du auch im i-net erhalten.

  • Legionär said:

    Sofort bei der Bank in Kinder Unterhalt ändern, sonst wird das Geld beim Finanzamt als Einkommen angerechnet. Da geht es um Geld dass nur für deine Tochter bestimmt ist. ( Also Steuerfrei)!!!!!!!!

  • christab said:

    Das höre ich ja zu ersten mal
    Den Unterhalt hat der Erzeuger persönlich als ,,UNTERHALT;; an Dich von seinem Konto auf Deins zu überweisen
    Fals Du das mal als Unterhalt irgendwo Nachweisen sollst, sagen die das ist Lohn / Gehalt aber kein Unterhalt davon steht nichts auf ihrem konoauszug.
    Ich glaube auch bei der Steuerklärung must Du es eintragen als
    Einahemn aus Unterhalt und es Nachweisen da kann es schon ein Problem werden, denn Lohn Gehalt ist Einkommen und es mus die Jahresabgaben an Steuern wohl eingetragen werden- die Du ja nicht hast weil es ein unterhalt an Dein kind ist

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