Können Krankenkasse einfach eine Umdeutung machen?
19 Oktober 2010
4 Comments
Hier steht :
Einschränkung Ihres Dispositionsrechts
Guten Tag Herr X Y Z
Sie sind seit den 029.05.2010 arbeitunfähig krank.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat nun in seinem ärztlichen Gutachten festgestellt,
das Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist.
Nach unseren Informationen haben Sie bei Ihrer zuständigen Rentenversicherungträger bereits einen Antrag auf Leistungen zur medizinschen Rehabliation gestellt
Sollte Ihre Rentenversicherung feststellen, das ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist,
kann der gestellte Antrag in einem Rentenantrag wegen verminderte Erwerbsfähigkeit umgedeutet werden
Meine Frage an euch was soll das heißen ???
Ja das kann sie nicht nur, das muss sie sogar! Bei dir leigt §51 vor. D.h. wie im Brief geschrieben, dass deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. So entweder man schrenkt der betreffenden Person das Dispositionsrecht ein, damit er sozusagen gezwungen ist, einen Rehaantrag innerhalb von 10 Wochen zu stellen oder wie in deinem Fall wird dadurch der bestehende Antrag durch die DRV in einen Rentenantrag umgedeutet. Was soll Krankenkasse sonst noch machen? Wenn du austherapiert bist und keine Hoffnung besteht, dass du je wieder AF wirst, dann muss man halt die letzten Schritte gehen und der Realität ins Gesicht sehen. Und ab einem gewissen Alter ist das halt die Rente oder EU-Rente. Also, wenn die Rentenversicherung feststellt, dass eine weitere Rehabilitation keinen Erfolg verspricht, dann wird dein Antrag umgedeutet und dann gehts ab in die Rente, sobald das durch ist.
LG Markus
Wenn die Rentenversicherung (auch) feststellen sollte, dass du dauerhaft so erkrankt sein solltest, dass eine Rückkehr in dein Arbeitsverhältnis nicht möglich ist, kann der von dir gestellte Antrag auf Reha Maßnahmen als Rentenantrag umgedeutet werden.
Der Hintergrund:
Krankenkasse und Rentenversicherung müssen abklären, wer für deine Versorgung zuständig ist. Ist absehbar, dass du wieder arbeiten gehen kannst, ist die Krankenkasse mit Krankengeld zuständig.
Kann abgesehen werden, dass du dauerhaft erheblich eingeschränkt sein wirst, dann muss die Rentenversicherung dir eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zahlen.
Mit deinem Antrag auf Reha bei der Rentenversicherung hast du das Tor dafür geöffnet.
GB
Das heißt, daß die Leute feststellen wollen, ob man überhaupt noch arbeitsfähig ist, das heißt ob man lieber langfristig krankgeschrieben wird, und behandelt wird, oder ob durch eine Reha-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden oder zumindest verbessert werden kann, oder ob mannicht gleich eine erwerbsminderungsrente anbieten sollte. Man kann die erst mal machen lassen und gucken was dabei rauskommt, im Zweifelsfall hat man dann immernoch ein Widerspruchsrecht, aber das ergebnis kann auch gut sein, z.b. eine Kur und ein anschließender Arbeitsversuch….. gelassen bleiben !
Das heißt dass Du anstatt Reha eine Rente bekommst, falls man davon ausgehen muss dass die Reha eine dauerhafte Arbeitsfähigkeit nicht mehr herstellen kann.
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