Home » Rentner

Krank geschreiben trotzdem arbeiten?

19 Oktober 2010 16 Comments

bin von einem Bekannten gefragt worden (bin selbst Rentner :-)
1) Eine AN wird schwanger, dann vom Arzt krank geschrieben (u.a. wg zu viel Stress auf der Arbeit). Sie wäre die einzige Ansprechpartnerin (außer einer Azubi) in einer Abteilung.
2) Kann man sie dazu verpflichten etc. trotzdem zur Arbeit zu kommen um jemanden externes einzuarbeiten?
3) Ist sie verpflichtet immer telefonisch (Diensthandy) erreichbar zu sein?
4) Evtl. mit §§?!

16 Comments »

  • waldino0 said:

    Wenn sie krank geschrieben ist, kann man sie natürlich nicht zwingen zu arbeiten!
    Man kann aber auch niemanden zwingen, nicht zu arbeiten!
    Ich meine, wenn Not am Mann ist, kann man das schon vertreten!
    Krank sein ist für manche Arbeitnehmer (und Selbstständige), wenn sie keinen Ersatz haben, gar nicht so einfach!

  • Wolfgang said:

    krankgeschrieben heißt „arbeitsunfähig“. Somit kann die Arbeitnehmerin nicht verpflichtet werden, in der Firma aufzutauchen und Nachfolger einzuarbeiten!

  • gilla said:

    krank ist krank und sie muss selbstverständlich nicht immer über das diensthandy erreichbar sein und schon gar niemanden einarbeiten. die arbeitsunfähigkeit ist u.a. dafür da, dass sie sioch schont und ausruht.wenn sie sich vorzeitig besser fühlt, kann sie es dem arzt mitteilen und im sagen, dass sie vorzeitig wieder in die firma gehen möchte.

  • elli said:

    Wenn man krank geschrieben ist, dann sollte man nicht arbeiten gehen. Ansonsten wenn der Arbeitgeber das mitbekommen würde, könnte er einen womöglich entlassen.

  • Florian said:

    Arbeitnehmerschutzgesetz AschG
    gibt vermutlich mehr Auskunft.
    Aber ansonsten schließe ich mich der Meinung der anderen an! Wo kommen wir denn da sonst hin?
    Dann braucht es auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr…

  • Tintenfi said:

    Ist nicht gut – bei einem Arbeitsunfall wäre man nicht kranken-versichert – man dürfte doch eigentlich nicht am Arbeiten sein, wenn man arbeitsunfähig geschrieben ist.
    §§ fallen mir dazu nicht ein – Betrug wäre es allemal – auf beiden Seiten.

  • willi e said:

    zu1. Krankgeschrieben heißt: nicht arbeiten!
    zu2. Niemand kann sie zum arbeiten oder anlernen einer Ersatzkraft „nötigen“.
    zu3. Diensthandy sollte abgegeben werden, sonst droht eventuell Telefonterror.
    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsr…

  • ஜ.DARK.ஜ said:

    das Arbeitsrecht kennt eigentlich nur den Fall, dass jemand arbeiten kann und den Fall, dass jemand nicht arbeiten kann. Es kennt nicht den Fall, dass jemand nicht arbeiten kann und dennoch arbeitet.
    Die Arbeitsfähigkeit unterliegt der medizinischen Beurteilung. wenn der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, dann besteht diese und der Arbeitnehmer darf nicht arbeiten. Wenn er dennoch seiner Tätigkeit nachgeht, entfallen alle Ansprüche, die sich aus der Arbeitsunfähigkeit ergeben haben, insbesondere die Leistungen der Krankenkasse (Lohnfortzahlung, krankengeld). Er setzt sich zudem der Gefahr aus, dass, sollte sich die bestehende Krankheit verschlimmern, die Krankenkasse prüft, ob der Anspruch auf Krankengeld wegfällt.

  • Alexandra S said:

    Hallo,
    nein, ist sie nicht. Vor allem sollte sie nicht, wenn sie schon wegen Stresses krankgeschrieben ist.
    Liebe Grueße

  • Zed Yago said:

    Krank ist krank, auch wenn ein Neuer eingearbeitet werden muss. Das Diensthandy kommt zurück zum Büro und das war´s!
    Und der Arbeitgeber in diesem Fall kann sich eigentlich noch freuen, dass seine Arbeitnehmerin „nur“ krank geschrieben ist; das bedeutet 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Sie könnte sich aber auch ein Beschäftigungsverbot nach §3 des Mutterschutzgesetzes ausstellen lassen. Das würde bedeuten, dass die Arbeitnehmerin bis zum Anfang der Mutterschutzzeit von 6 Wochen vor dem Geburtstermin gar nicht mehr beschäftigt werden darf, weil eine Gefahr für das Leben und/oder die Gesundheit von Mutter und/oder Kind besteht und Dein Freund müsste dennoch den vollen Lohn für sie zahlen, als ob sie arbeiten würde.
    LG
    LG

  • Mäuschen said:

    Natürlich darf sie dann NICHT arbeiten. Das Wohl des Kindes steht hier ja wohl im Vordergrund. Will der Arbeitgeber etwas eine Früh- oder Fehlgeburt verantworten? Der Arzt hat sie nicht ohne Grund krankgeschrieben.
    Sie ist dann auch nicht verpflichtet, per Diensthandy immer erreichbar zu sein. In dringenden Notfällen kann ihre Azubine anrufen und nachfragen. Wenn se krank ist, ist se krank.
    JEDER MENSCH IST ERSETZBAR!!!!!

  • Carl Cox said:

    würde ich nicht machen.wer trotz arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitet,kann gekündigt werden,natürlich fristlos.ob zu hause oder am arbeitsplatz.da dadurch die a.u.-bescheinigung und due a-u in frage gestellt wird.

  • sunshine said:

    nein. krankgeschrieben heißt krankgeschrieben. sie ist nicht verpflichtet zu arbeiten.

  • Hein Mück said:

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes BEFREIT wirklich von der Berufstätigkeit. Eine Verpflichtung, via Diensthandy erreichbar zu sein besteht nicht. Das Diensthandy sollte während der AU beim AG deponiert bleiben.

  • cat392 said:

    Nein, ist sie nicht. Da sie für arbeitsunfähig erklärt ist.

  • witte said:

    Wie EL EGOISTE schon erklärt hat, dürfte sie nicht einmal arbeiten wenn sie wollte!!!
    Wenn sie aus welchen Gründen auch immer sich bereit erklärt jemand anderen einzuarbeiten, dann muß sie sich vorher vom Arzt wieder „gesund“ schreiben lassen.
    Dazu kommt, dass auf Grund ihrer Schwangerschaft sie noch zusätzlich durch das Mutterschutzgesetz abgesichert ist, das es dem Arbeitgeber nahezu unmöglich macht im Falle einer Krankschreibung oder eines individuellen Beschäftigungsverbotes( um das es hier wahrscheinlich geht)in der SchSch auf die AN zurückzugreifen.

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.