Krankenversicherung – Beitragsnemessungsgrundlage?
17 Oktober 2010
4 Comments
Bin gesetzlich versichert – Gesetzt dem Fall ich möchte die
letzen 10 Jahre bis zur Rente „aussteigen“ und die Zeit vom
Ersparten überbrücken .Dann besteht ja kein Einkommen aus
nicht selbstädiger Arbeit . (Als Einkunft lediglich die Zinseinnahmen vom Kapital) Welchen Euro Betrag pro Monat
legt dann die Kasse zur Berechnung des Kranken-/Pflegever-
sicherungsbeitrag zugrunde (gesetzliche Versicherung)?
Das ist keine schlaue Entscheidung, denn damit wird die Höhe der Rentenansprüche sehr ungünstig beeinflußt. Für die Krankenversicherung ist das kein Problem. Abhängig davon, wo man versichert ist, wird das um die 120,– Euro im Monat betragen (incl. Pflegeversicherung)
Dann bist Du, wenn Du Dich nicht Privatversicherst, ein Fall für die Pflichtversicherung für Nichtversicherte.
Bei der AOK Niedersachen sind das ungefähr 120 Euro pro Monat.
Menschen ohne Einkünfte können über das Amt krankenversichert werden. Allerdings ist hier Bedürftigkeit Voraussetzung.
Wer sich freiwillig versichern will, der bekommt von der KV das passende Angebot, welches er lückenlos anzunehmen hat, weil sonst jeder Versicherungsschutz hinfällig wird.
Klären wir die Sachlage mal auf. Die Antworten meiner Vorgänger sind leider nicht zu gebrauchen.
Freiwillig Versicherte entrichten Beiträge entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze, d.h. auch Zinseinnahmen, Versorgungsbezüge und ähnliches sind beitragspflichtig!
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