Hallo Patrik,
Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird.
Eine Einkommensanrechnung greift erst ab dem 18. Lebensjahr:
Eigene Einkünfte und Bezüge eines „volljährigen Kindes“ können zum Verlust des Kindergeldes führen.
Seit 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge jährlich gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz 7.680 Euro. 325 Euro x 12 ergeben aber nur 3.900 Euro.
Verkürzt erkläre ich dir mal die Voraussetzungen für den Bezug von Waisenrente bzw. Halbwaisenrente. Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit gezahlt. Darüber hinaus kann sie nur bezogen werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet, wie z.B. Schule, betriebliche Ausbildung oder Erststudium. Die Zahlung der Waisenrente ist nicht vom Kindergeld abhängig. Bei einer Schulausbildung nach dem 18. Lebensjahr ist Voraussetzung, dass sie Zeit- und Arbeitskraft der Waise ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt. Und wenn du dann mal Volljährig bist gilt folgendes: Wenn die volljährige Waise wie eine vollwertige Arbeitskraft entlohnt wird, besteht kein Anspruch auf Waisenrente mehr. Der Waisenrentenanspruch wird durch eine Eheschließung nach dem 18. Lebensjahr nicht ausgeschlossen.
# 15 Oktober 2010 at 22:10
Franky said:
Du gehst noch zur Schule und verdienst 325€ ? Nicht schlecht für einen Schüler. Ich denke mir mal dass du trotzdem noch das Geld bekommst, denn bis zu 400€ kann man hinzu verdienen.
Gruß
Franky
# 16 Oktober 2010 at 04:57
aus Ehrfahrung schlau said:
Ja natürlich bekommst Du das. Wie kommst Du darauf das Du es nicht bekommen würdest. Du wohnst doch zu Hause und Kindergeld geht doch an den Erziehungsberechtigten. Der stellt doch den Antrag jedes Jahr neu.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Hallo Patrik,
Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird.
Eine Einkommensanrechnung greift erst ab dem 18. Lebensjahr:
Eigene Einkünfte und Bezüge eines „volljährigen Kindes“ können zum Verlust des Kindergeldes führen.
Seit 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge jährlich gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz 7.680 Euro. 325 Euro x 12 ergeben aber nur 3.900 Euro.
Verkürzt erkläre ich dir mal die Voraussetzungen für den Bezug von Waisenrente bzw. Halbwaisenrente. Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit gezahlt. Darüber hinaus kann sie nur bezogen werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet, wie z.B. Schule, betriebliche Ausbildung oder Erststudium. Die Zahlung der Waisenrente ist nicht vom Kindergeld abhängig. Bei einer Schulausbildung nach dem 18. Lebensjahr ist Voraussetzung, dass sie Zeit- und Arbeitskraft der Waise ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt. Und wenn du dann mal Volljährig bist gilt folgendes: Wenn die volljährige Waise wie eine vollwertige Arbeitskraft entlohnt wird, besteht kein Anspruch auf Waisenrente mehr. Der Waisenrentenanspruch wird durch eine Eheschließung nach dem 18. Lebensjahr nicht ausgeschlossen.
Du gehst noch zur Schule und verdienst 325€ ? Nicht schlecht für einen Schüler. Ich denke mir mal dass du trotzdem noch das Geld bekommst, denn bis zu 400€ kann man hinzu verdienen.
Gruß
Franky
Ja natürlich bekommst Du das. Wie kommst Du darauf das Du es nicht bekommen würdest. Du wohnst doch zu Hause und Kindergeld geht doch an den Erziehungsberechtigten. Der stellt doch den Antrag jedes Jahr neu.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit