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Mahnunng gekriegt?

23 Oktober 2010 9 Comments

schock gerstern war der gerichtsvollzieher bei mirund wollte geld vom 1000 euro von meiner mutter konto die ist 2006 november gestoben habe has konto auch gekündig am 1.12 2006 ist noch mal rente raufgekommen .am 2.12.2006 hatt meine schwester das geld abgehoben .mit der karte von meiner mutter ist nachgewisen .hate keine kontovollmacht nur ich .muss ich jetzt zahlen von meiner schwester krieg ich nichts ist arbeitslos.

9 Comments »

  • Marina said:

    Ich würde mich bei demGV schlau machen was Du da machen kannst wegen Deiner Schwester weil Du schreibst es ist nachgewiesen das Sie das Geld abgehoben hat.Und wenn alles nichts nützt mußt Du wohl in den sauren Apfel beißen und wie schon gesagt mit dem GV eine Ratenvereinbarung machen.Ich wünsche Dir viel Glück in Deiner doofen Situation.
    Lieben Gruß Marina
    @lach:Ist schon ein Armutszeugnis was Du da ab läßt hoffe Dir passiert sowas nicht so schnell!!!!!!

  • Workahol said:

    Wenn gestern der GV bei dir war, dann wirst du vorher ja wohl auch Schreiben von der Bank bekommen haben, oder?
    Und wenn du auf diese nicht reagiert hast, dann bleibt dir nur noch, mit dem GV eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
    Dem ist es vollkommen egal, woher du das Geld wieder bekommen kannst.
    @ lachkrampf999: Sehr lustige Antwort… Hast du nicht mitbekommen, dass ihre Mutter im Nov. 06 verstorben ist?

  • stettber said:

    Wie gut stehst Du mit Deiner Schwester?
    Wieso kam der Gerichtsvollzieher zu Dir? Hast Du vorher ein Schreiben der Bank erhalten?
    @lach…
    schwierig jemandem etwas zu leihen, der dies gar nicht wünscht – da leider verstorben.

  • **∂єνιℓ* said:

    Ja du musst Zahlen
    @lachkrampf999 lerne mal lesen!

  • Sandra said:

    Da der Gerichtsvollzieher nicht einfach so bei den Leuten geht, wirst du ja sicher einiges an Post bekommen haben, was du einfach ignoriert hast, weil du ja hier verwundert „tust“. Also musst du zahlen, würde natürlich wohl schauen, dass ich da was mit meiner Schwester regele!

  • as_overt said:

    Hallo erstmal..!!
    Kann es sein, das du etwas geschlafen hast.
    Wenn man Rechnungen bekommt sollte man die auch lesen. Ein Gerichtsvollzieher kommt nicht mal ebenso vorbei.
    Da gab es schon eine Vorgeschichte, in Form von Rechnungen und Mahnungen.
    Da hättest du schon Widerspruch einlegen müssen.
    Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht,ist die Forderung gerichtlich bestätigt.
    Also kein Einspruch mehr möglich.
    Darfst also zahlen, ohne Wenn und Aber.

  • Jan C said:

    Grundsätzlich muss derjenige zahlen, der Schuldner ist.
    Da die Mutter verstorben ist, haften die Erben, denn die erben nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden.
    Ein Gerichtsvollzieher kommt nur wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt, also muss es da etwas gegeben haben.
    Er kann nur von der Person Geld verlangen auf die dieser Beschluss ausgestellt ist.
    Wenn das Konto am 1.12. dicht gemacht wurde man aber am 2.12 noch abheben konnte, wäre die Frage zu klären ob die Bank nicht haftbar ist, denn aufgelöst ist aufgelöst.
    Nachtrag:
    Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, was stand denn da auf dem Gerichtsbeschluss für ein Empfänger, das muss der GV noch vorgelegt haben.

  • Dana da Arcon said:

    So, was bisher nicht erwähnte wurde ist, wann genau diese Forderung entstanden sein soll. Meiner Meinung nach hat deine Mutter diese Schulden gemacht, damals auch Rechnungen und Mahnungen bekommen und nicht reagiert (ob sie da schon verstorben war ist unerheblich). Daher wurde dann der Vollstreckungsbescheid erlassen, mit dem der Gerichtsvollzieher nun vor deiner Tür steht. Das darf er die nächsten 30 Jahre lang noch machen, denn so lange ist der Vollstreckungsbescheid gültig.
    ABER wie auch schon erwähnt wurde… Er kann das Geld nur von deiner Mutter verlangen. Da deine Mutter verstorben ist, haben die Erben mit dem Erbe auch ihre Schulden übernommen. Die Erben müssen also jetzt die 1000 Euro bezahlen. Und wenn kein Erbe mehr da ist, auch aus eigener Tasche. Also schreib einfach dem Gerichtsvollzieher die Adresse der Erben und für dich ist die Sache erledigt.
    Zu der Sache mit deiner Schwester… Weder mit noch ohne Kontovollmacht hätte deine Schwester die Rente abheben dürfen. Die gehört nämlich zum Erbe und daher den Erben. Wenn die sich aber bisher nicht beschwert haben, würde ich es auf sich beruhen lassen. Unnötiger Ärger in der Familie, und die Schwester wusste vielleicht nicht einmal dass es verboten ist.

  • lachkram said:

    Du kannst deiner Mutter doch mal das Geld leihen

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