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Mein vatter ist 46 jahre alt und erwerbsunfaehig geworden der amtsarzt hatt ihn mit 50% behinderung eingestuft

17 Oktober 2010 6 Comments

mein vatter ist mit 46 jahren wegen einer 50% behinderung arbeitsunfaehig geworden der der amtsarzt stufte ihn als erwerbsunfaehig ein hatt er anspruch auf rente? die LVA hatt den antrag auf rente abgelehnt den wir natuerlich mit wiederspruch angefochten haben seit 1 jahr aber haben wir nichts von dem rententraeger gehoert. niemand bezahlt ihm unterhalt die krankenkasse will nicht zahlen das arbeitsamt auch nicht und hartz VI bekommt er auch nicht weil meine mutter als allein verdienerin 20 euro ueber den einkommen liegt. im moment wissen sie nicht wie sie das alles schaffen sollen es ist kein geld da. kann mir jemand da vielleicht weiter helfen. ich brauchte eventuell auch den §§ dazu nennen dan koennten wir uns wehren.
vielen dank im voraus

6 Comments »

  • RL said:

    Mit Wirkung vom 01.01.2001 wurden die frühere Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese umfasst die beiden Rentenarten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Neuregelung gilt für alle Fälle, in denen die Rente ab 01.01.2001 beginnt. Ist bereits vor dem 01.01.2001 ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente oder auf Erwerbsunfähigkeitsrente entstanden, werden diese Renten weiterhin unverändert nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weitergezahlt.
    Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten auf Antrag (Rentenantrag) Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie voll erwerbsgemindert sind, die Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten erfüllt haben und darüber hinaus in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit entrichtet haben (so genannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen).
    Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden ausnahmsweise nicht gefordert, wenn teilweise oder volle Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls, einer Wehrdienstbeschädigung (Wehrdienst, soziale Sicherung) o.ä. oder volle Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist. Versicherte, die bereits vor dem 01.01.1984 mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt hatten und seit dem 01.01.1984 bis zum Eintritt einer Erwerbsminderung jeden Kalendermonat durchgehend mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben, erfüllen damit ebenfalls die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
    Unter den gleichen Voraussetzungen haben Versicherte Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie teilweise erwerbsgemindert sind.
    mehr auch hier:http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e067…
    Wichtiges auch hier:http://www.deutsche-rentenversicherung-b…

  • Tom said:

    wichtig ist nicht der Grad der Behinderung, sonder die MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit). Ich, zu 100% behindert und eine MDE von 65%, bekomme auch nur eine Anteilige Rente da ich ja noch Arbeiten gehen kann und um diese Rene zu bekommen waren 6 Jahre nötig und das Ganze (Arbeitswegeunfall) ist bis heute noch nicht vom Tisch.

  • ulmeuhu said:

    Am besten ist ihr lasst Euch beim VDK beraten, der kann am besten helfen. Schau mal unter http://www.vdk.de

  • mumpitz said:

    Der Grad der Behinderung (hier 50 %) sagte allein nichts über einen eventuellen Anspruch auf Rente aus. Wegen einer Behinderung wird man nicht automatisch erwerbsunfähig.
    Widerspruch kann man natürlich einlegen, aber habt ihr denn den auch sachlich begründet?
    Scheint mir alles ein bißchen wirr und mit Halbwissen verbunden zu sein.
    Ich würde deshalb fachlichen Rat einholen bevor ihr die Pferde scheu macht.

  • Workahol said:

    Also ich frage mich, warum ihr da ein Jahr gewartet habt, ohne euch einen Anwalt zu nehmen.
    Das ist wesentlich klüger, als hier zu posten…
    Viel Erfolg!

  • Lili said:

    Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gibt es erst nach 35 Jahren Wartezeit. Dazu ist Dein Vater also noch zu jung. http://www.versicherung-in.de/uwe/alters…
    Deiner Mutter wird wohl vom Amt in diesem Falle zugemutet werden, sich einen Vollzeitjob zu suchen, um die Familie zu erhalten.

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