Die letzte rechtmäßige Ehefrau ist rentenberechtigt. Ohne Frage.
Die Ex-Frau schaut hier ins absolute NICHTS. Also, keine Sorgen machen. Die Rente muß jedoch beantragt werden bei der Deutschen Rentenversicherung.
# 19 Oktober 2010 at 09:55
Karin Maus said:
klar hat sie ein recht auf seine rente das mit seiner ex frau die hat gar kein anspruch soll sich mal rat vom anwalt holen viel glück
# 19 Oktober 2010 at 11:49
DR Eisendraht said:
Die Ex-Frau ist bevorrechtigt.
# 19 Oktober 2010 at 18:11
Fäbs [: said:
Klar hat sie Anspruch!
# 19 Oktober 2010 at 20:41
Martina said:
Soweit ich weiss,hat die letzte Ehefrau Anspruch auf die Rente.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Lies mal hier: http://www.rententips.de/rententips/grv/…
Die letzte rechtmäßige Ehefrau ist rentenberechtigt. Ohne Frage.
Die Ex-Frau schaut hier ins absolute NICHTS. Also, keine Sorgen machen. Die Rente muß jedoch beantragt werden bei der Deutschen Rentenversicherung.
klar hat sie ein recht auf seine rente das mit seiner ex frau die hat gar kein anspruch soll sich mal rat vom anwalt holen viel glück
Die Ex-Frau ist bevorrechtigt.
Klar hat sie Anspruch!
Soweit ich weiss,hat die letzte Ehefrau Anspruch auf die Rente.
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Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
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