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Minijob 400 Euro Grenze überschritten, was tun?

17 Oktober 2010 4 Comments

Also ich hab folgendes Problem! Ich habe seit einem Monat einen Minijob (also unter 400 Euro) bei Burger King! Heute hab ich die Lohnabrechnung bekommen und folgendes steht drinnen:
Lohnabrechnung:
————————————–…
LA I Text
Steurklasse I / kein Kinderfreibertag
Röm.-Katholisch
Eintritt: 01.08.2008
Vertragsende: 31.01.2009
Geburtsdatum: **********
Personengruppenschlüssel 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Ist doch ein Schreibfehler, oder? Bin nämlich eigentlich ein ER!)
SV-NR.: *********************
————————————–…
140 I Stundelohn: 51,91 Std. 7,05 I 365,97
440 I Feiertagszuschlag 100%: 7,48std 7,05 I 55.27
SVT I Sozialversicherungstage: 30,00 Tage
STT I Steuertage: 30,00 Tage
BZS I Bezahlte Stunden: 51,91
————————————–…
BRG I Gesamtbrutto: 421,24
SZF I Steuer-Sv-freie SFN-Zuschläge nach §3b: 55,27
BSL I Steurbrutto, laufende Bezüge: 365,97
BRK I Krankenversicherungsbrutto: 365,97
BRR I Rentenversicherungsbrutto: 365,97
————————————–…
GSN I Gesetzliches Netto: 421,24
AZB I Auszahlungsbetrag (auf Konto…): 421,24
So jetzt zu meiner Frage:
1.Ich war bei meinen Eltern kostenlos mitversichert…Bin ich jetzt rausgeflogen und muss mich selbst für ca. 150 Euro versichern, da ich ja die 400 Euro Grenze offenbar überschritten habe?!
2. Da es dann ja kein Minijob mehr wäre würde ich auch weniger Unterhalt von meinem Vater bekommen (sprich ich würde so gut wie umsonst in die Arbeit gehen)!
3. Wenn ich diese 400 Euro Grenzen überschritten habe (ich werde aus der Lohnabrechnung irgendwie nicht ganz schlau, weil da steht ja irgendwas mit Krankneversicherungsbrutto nur 365,97 sprich bin ich dann nicht aus der Versicherung rausgeflogen? etc.), was kann ich dann tun um a.) wieder bei meinen Eltern mitversichert zu sein b.) ich nicht weniger unterhalt bekomm etc….etc…!
Ich bin dankbar für jede Hilfe! Wenn möglich, dann belegt doch eure Aussagen mit einer guten Quelle (z.B. durch irgendein Gesetz, oder eine andere vertrauenswürdeige Quelle!)!
Mit freundlichen Grüßen
The Game

4 Comments »

  • Flower Dragon said:

    Keine Sorge, das ist immer noch ein Minijob. Dafür zählen nämlich die steuerfreien Zuschläge nicht mit, die kannst Du zusätzlich bekommen. Deshalb auch nur das KV-Brutto von 365,97, das ist der maßgebliche Betrag für die geringfügige Beschäftigung. Du bist weiterhin über Deine Eltern versichert, und Du bist ja auch weiterhin korrekt als geringfügig beschäftigt gemeldet.
    Dass da „Beschäftigte“ steht, hat übrigens nichts mit Deinem Geschlecht zu tun, das ist einfach der Begriff dafür (Mehrzahl).
    Hier ist auch noch eine Quelle dazu:http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/…
    Unter dem Punkt „Steuerfreie Einnahmen“ findest Du:
    Nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden, soweit sie steuerfrei sind.
    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

  • overtake said:

    jede gesetzliche krankenversicherung muss dir einen nebenverdienst einräumen. das ist eine gewisser satz der sich jedes jahr ändert an der beitragshöchstbemessungsgrenze, (oder wie das ding heisst) und falls du mehr als 400 euro verdienst (in manchen fällen auch weniger) fliegst du aus der versicherung deiner eltern raus und must dich somit selbst versichern. bleibst du darunter bleibst auch drin. derzeit sind es glaube 357 euro, so um den dreh. laut deiner abrechnugn hattest du sogar 421,00 € NETTO ausgewiesen bekommen.

  • guwi68 said:

    Das wesentliche sind die beiden Posten: Brutto und ausgezahlt.
    Da das übereinstimmt, hat man Dir nichts abgezogen, aber es ist richtig, dass das eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist, bei der aber nichts abzuziehen ist, weil der brutto Betrag zu niedrig ist.
    Alles korrekt und Du musst Dir keine Sorgen machen.
    mfG gw38

  • Piranha said:

    Du hast doch die Grenze nicht überschritten, denn dein Krankenversicherungsbrutto liegt bei 365,97, damit ist doch alles klar – unter 400 Euro!

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