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Mit schwerbehindertengrad 90 prozent in die rente?

17 Oktober 2010 3 Comments

wie kann jemand in die rente was für möglichkeiten hat er in die rente zu gehen? mein sohn ist schwerbehindert 90 grad und arbeitet (behindertengerchte arbeit) kriegt 50 euro monatlich. ich will für immer ins ausland ausziehen und muss halt mein sohn mitbringen kann ihn hier nicht alleine lassen, aber es heisst er muss 20 jahre in die rente eingezahlt haben und er hat erst 8 jahre eingezahlt. Im prinzieb geht es mir nicht um das rentengeld,die paar euro sind mir egal was er da kriegen wird.ich will nur erfahren wenn er jetzt aufhören würde mit der arbeit kann ich dann ins ausland mit ihn? wird seine krankenversicherung weiter bezahlt (ist er immernoch versichert)? oder kann ich seine restlich 12 jahre aus meiner eigenen tasche bezahlen? welche möglichkeiten habe ich? Ich bedanke mich für ihre antworten im vorraus.

3 Comments »

  • Metusale said:

    Wer unbedingt mit seinem zu 90% schwerbehinderten Kind ins Ausland gehen muß, der trägt natürlich die anfallenden Kosten allein. Wer sonst sollte wohl dafür aufkommen?? Und eine behindertengerechte Arbeit gibt es in aller Regel auch nicht.

  • seniormi said:

    Ich kann nur für AT sprechen.
    Jeder der Anspruch auf AL-Geld erworben hat (zZeit 6 Monate),
    hat auch Anspruch auf Rente!
    Hole dir mal vorab Infos von Organisationen wie Lebenshilfe oder Carritashttp://www.lebenshilfe.dehttp://www.caritas-international.de
    >>Meine Meinung< < Lasse ihn in "DE" In Rente gehen, denn diesen Anspruch verlierst du nicht! und nimm die Rente ins Ausland mit. @ http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_…
    Infos zur “ Rente“
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rente

  • ingrid_h said:

    Ich nehme auf Grund Ihrer Fragen an das Sie Türkischer Staatsbürger sind und Sie in die Türkei zurück kehren wollen.Nach Ihrer Schilderung arbeitet Ihr Sohn in einer Behinderten Werkstatt und die 50 Euro monatlich ist kein Lohn sondern ei Taschengeld.Ihnen geht es ganz sicher ums Geld den Kinder(mit schwerstbehinderung) sind wenn sie nicht in einer Behinderteneinrichtung beschäftigt sind mit den Eltern mit versichert.Was das Abkommen der einzelnen Länder betrifft ich nehme an Ihr Land ist die Türkei können sie ja über Ihr Konsulat erfahren und Sie wissen ganz sicher das die Krankenversicherung weiterhin besteht.Zu Ihren Sohn ich finde es sehr schlimm und traurig wenn Eltern ein Behindertes Kind haben jedoch hat Ihr Sohn die Chance durch einer Behinderten Einrichtung Förderung und Arbeit zu haben.Diese Plätze sind sehr begehrt und leider nicht alle Eltern mit einem Behinderten Kind haben das Glück für solchen Platz der aus Steuergeldern und Spendengelder bezuschusst wird.Diese Chance nehmen Sie Ihren Kind.Aber vielleicht schaffen Sie es ja noch die Rente zu bekommen.Mehr möchte ich dazu nicht äussern da man ja als Deutscher sofort in die braune Ecke gestellt wird.Aber die Ungläubigen sind ja sehr großzügig
    Ich freue mich schon über euren Daumen

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