Muß ich der Arge den neuen Vermieter mitteilen ?
EILT ……..
Angang Mai sind wir wegen Arbeitsaufnahme in eine andere Stadt gezogen, Umzug wurde von der Arge in eine angemessene Wohnung bezahlt und genehmigt.
Da wir die Wohnung vorher nicht gesehen haben stellten wir dann nach Ankunft fest , das sich die Wohnung in der Dritten Etage befindet.
Da mein Mann aber eine schwere Atemwegserkrankung ( COPD) hat, schafft er die vielen Stufen nicht, da kein Aufzug vorhanden ist.
Nach ca. 3 Wochen sind wir dann auf eigene Kosten und durch die Hilfe meiner Familie in eine andere Wohnung gezogen.Da ich ja eine feste Stelle habe soozialversicherungspflichtig haben wir dem Vermieter nicht mitgeteilt, das wir Hartz IV vorläufig noch bis mein Mann seine Frührente erhält,was in absehbarer Zeit ist, leben.
Nun möchte die Arge Angaben zum neuen Vermieter haben, den wir aber raushalten wollen ,da ein älterer Mann der seine Ruhe haben möchte.
Müssen wir Angaben zu unserem neuen Vermieter machen oder reichen die Angaben über die neue Wohnung oder kann man nicht selber Entscheiden wo man Wohnt ohne Schwierigkeiten der ARGE ?
Du musst alle Veränderungen angeben, sonst gibt es für euch gewaltigen ärger.
Die ARGE weiß doch schon, dass ihr einen neuen Vermieter habt. Was glaubt ihr was da los ist, wenn ihr euch weigert, den Vermieter zu nennen. Die wollen sicher auch noch mehr wissen, Baujahr, usw. Der Vermieter wird das sicher nicht mitbekommen, mit Hartz IV – falls die ARGE die Miete bezahlt, bekommt ihr doch das Geld überwiesen. Aber es wird Schwierigkeiten geben, wenn ihr den Vermieter nicht angebt. Die haben ja den Umzug bezahlt für eine angemessene Wohnung.
Und wenn Ihr das nicht gewusst habt, mit den vielen Stufen, ich denke, sogar das versteht die ARGE wenn ein Attest vorliegt.
Natürlich müsst ihr der ARGE den neuen Vermieter nennen.
Und ihr könnt natürlich selber entscheiden wo ihr wohnt, aber die ARGE zahlt nur, wenn sie alle Daten kennt. Und dazu gehört auch, wer euer Vermieter ist etc. D. h. sie verlangen mind. den Mietvertrag (da steht der Vermieter auch drin) oder aber der Vermieter muss eine Bescheinigung ausfüllen.
Wenn ihr ohne Genehmigung (auch wenn ihr selber gezahlt habt) umgezogen seid, kann die ARGE euch im Nachhinein auch noch Schwierigkeiten bereiten. Denn zieht man ohne Genehmigung um werden nur die angemessenen Kosten maximal ind er Höhe der alten Kosten der Unterkunft übernommen. Wenn die neue Miete zwar angemessen, aber z. B. höher ist als die alte Miete, bekommt ihr nur das was ihr für die alte Wohnung bekommen habt.
Wer Leistungen beziehen möchte, ist zur Auskunft verpflichtet. Entweder ihr seid bedürftig oder nicht. Dein Vermieter bekommt keinen Ärger, da er nicht Vertragspartner der ARGE sondern von euch ist.
Du solltest dir Gedanken darüber machen, wie es sein kann, sich einen Umzug für eine Wohnung finanzieren zu lassen, die man weder vorher gesehen hat, noch sich erkundigt hat in welchem Stockwerk sie sich befindet.
Auch ist nicht klar zu erkennen, weshalb ihr aus einer Wohnung nach 3 Wochen schon wieder ausziehen könnt. Ein kulanter Vermieter, oder soll hier ein Schein aufrecht erhalten werden, da man sonst Gefahr läuft doppelt Miete bezahlen zu müssen ?
Ihr müsst es mitteilen. Kenne aber die Fristen nicht. Dass ihr auf eigene Kosten umgezogen seid, wird der ARGE nicht gefallen – die werden fragen, woher ihr denn das Geld dafür hattet. Hättet ihr euch vielleicht vorher überlegen sollen.
Und auch wenn man eine Wohnung vorher nicht gesehen hat – in welchem Stockwerk sie ist, wird man doch wohl gewusst haben, oder? So blind kann man ja wohl nicht sein, dass man danach nicht fragt.
Wenn die ARGE für die Miete aufkommt, hat sie schon das Recht, zu wissen, wer der Vermieter ist. Eigentlich braucht man für den Umzug die Angemessenheitsbescheinigung, das heißt, dass die Wohnung angemessen ist und die Wohnkosten übernommen werden.
Ihr könnt schon selbst Entscheiden wo und wie Ihr wohnt. Nur wenn die ARGE das bezahlen soll möchten die auch wissen wofür.
Mal eine Nebenfrage:
wieso zieht man in eine Wohnung die man vorher nicht gesehen hat? Ich Glaube das nicht.
Ob der Vermieter seine Ruhe haben möchte spielt keine Rolle – es geht um Geld.
Könnte ja genauso sein, dass es ein Familienmitglied von Euch ist, der nun vermietet und ihr da mietfrei wohnt und das Geld kassiert.
MfG
Du musst es eigentlich schon der ARGE melden.
FG
Spongiiii
Wenn es die Arge nicht erfährt, kürzt sie euch die Leistung. Ihr habt eine Mitwirkungspflicht.
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