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Muß ich meinem Vermieter sagen, dass ich in dem angemietete Haus auch eine Katze und 2 Papageien halten will

15 Oktober 2010 16 Comments

Der Mietvertrag ist abgeschlossen. Unter der Klausel Tierhaltung ist uns die Haltung von 2 Mischlingshunden ausdrücklich erlaubt. Andere Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Wir haben dem Vermieter aber nicht von vornherein gesagt, dass wir auch eine Katze und 2 kleine Papageien besitzen, die nach unserer Meinung unter die Kleintierhaltung fallen, die uns der Vermieter sowieso nicht verbieten kann, solange von diesen Tieren keine Störungen etc. ausgehen. Wir sind in das Haus noch nicht eingezogen, haben aber den Eindruck, dass der Vermieter uns von vornherein Ärger machen möchte, weil er etwas gegen Kleintiere hat.

16 Comments »

  • Yasmina said:

    Die haltung von Kleintiere ist erlaubt.Die Papagaien gehören zu den Kleintiere.Die Katzen aber nicht darum muss du erst den Vermieter fragen ob du die Katzen halten darfst.

  • pattypri said:

    Kleintiere,darunter Katzen und Vögel,sind erlaubt!Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist,kann er sowieso nichts mehr machen.Ausserdem hat er auch schon Hunde aktzeptiert,dann ist es ohnehin egal!Besteht vor jedem ericht!

  • rolffine said:

    Da hat sich doch gerade ein Gericht mit beschäftigt. Ich persönlich würde nix vorher sagen. Wenn ihr erstmal wohnt, relativiert sich das …..

  • Zed Yago said:

    Bei der Katze weiss ich es nicht genau, aber die Vögel fallen ganz sicher unter die Kleintierregelung, denn als Kleintiere im Sinne des Mietrechts gilt alles, was unproblematisch in Käfigen und Aquarien zu halten ist, sagt der Deutsche Mieterbund.
    Die Katzenhaltung könnte also theoretisch vom Vermieter untersagt werden, was aber schwierig zu begründen sein wird, wenn er der Haltung von 2 Hunden bereits zugestimmt hat.
    Andererseits liegt das Problem darin, dass Ihr noch nicht eingezogen seid. Der Vermieter könnte sagen, dass er hinsichtlich der Tierhaltung getäuscht wurde, weil Ihr nicht alle Tiere genannt habt, die mit Euch einziehen werden.
    Wenn Ihr ohnehin ein ungutes Gefühl bei der Sache habt und es möglich ist, solltet Ihr überlegen, Euch einen tierfreundlicheren Vermieter zu suchen.
    LG

  • Anne said:

    In den letzten Tagen ist ein neues Urteil gerade dazu erst ergangen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Klausel „Andere Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters“ damit gekippt worden. Die Papageien sind dabei ohnehin nicht durch den Vermieter zu verbieten. Katzen fallen nicht unter die sogenannte Kleintierregelung. Sie benötigen – wie auch für Hunde – die Zustimmung des Vermieters.

  • aeneas said:

    Wenn Tierhaltung per Mietvertrag im allgemeinen erlaubt ist, gibt’s auch keinen Aerger – rein rechtlich – trotz aller Eindruecke. Da gilt immernoch Goethes Spruch: “ Was man schwarz auf weiss hat, kann man getrost nach Hause tragen“.

  • skessa said:

    Vorsicht, so einfach ist das nicht!
    Katzen sind nach wie vor zustimmungspflichtig.
    Also meldet sie an – der Vermieter müsste dann nämlich begründen, warum er Hunde erlaubt und Katzen nicht. Das wird er nicht können, also zustimmen. (Höchstens wenn die Wohnung so klein wäre, dass 6 Tiere als nicht mehr bestimmungsgerechte Nutzung gelten könnten – bei einem haus eher unwahrscheinlich).
    Aber anmelden müsst ihr die Katzen!

  • morgaine said:

    Der BGH hat mit Urteil vom 14.11.07, AZ: VIII ZR 340/ 06, entschieden, dass Klauseln im Mietvertrag, wonach jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedürfen, unwirksam sind.
    Der BGH ist der Ansicht, dass Kleintierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört.
    Ob Tiere, die nicht unter „Kleintiere“ fallen gehalten werden dürfen, hängt von dem Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.
    Allerdings ist bislang umstritten, ob Katzen zu Kleintieren zählen oder nicht. Es gibt hierzu leider kein obergerichtliches Urteil und Amtsgerichte haben unterschiedliche Ansichten vertreten.
    Abgesehen von der rechtlichen, bleibt jedoch die moralische Seite. Ich persönlich halte für fairer, dem Vermieter mitzuteilen, dass noch eine Katze und zwei Papageien miteinziehen :o)

  • özlem said:

    Ich würde es nicht sagen. Sofern von den Tieren keine Belästigung und Lärm ausgeht, wird eh kein Mensch merken, dass sie da sind.
    Sollte es doch jemand merken – der Vermieter hat euch Hunde zugestanden, also kann er gegen anderes Kleingetier nichts mehr sagen. Ausserdem müsste er erst mal nachweisen, dass er die Tiere nicht geduldet hat.
    Wenn die Tiere über mehrere Monate in der Wohnung leben, gilt das mit Duldung gleich zu setzen. Somit akzeptiert!
    Der Kläger wäre in dem Fall in der Beweisepflicht.
    Ich würde es nicht sagen.
    Genau Jossip – Bälle flach halten ist ne gute Idee (wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen)! :-)

  • Zerberus, Ω said:

    Warum nicht offen darüber reden, und warum Vorurteile?
    So ist im schlimmsten Fall der Ärger schon vorprogrammiert, auch wenn es kein Verbot über die Haltung von Kleintieren gibt.

  • musketie said:

    hallo nach neuem gesetzt darf er katzen u,vögel nicht verbieten,bei hunde muß er NOCH zustimmung geben,sagen würde ich es trotzdem,wenn er was sagen sollte so sage ihm das es laut neuem mietergesetzt nicht verbieten darf….frage noch mal beim amt nach rubrik neue zulassung von haustieren katze vogel,habe es gestern zu fällig gehört,er muß diese tiere zulassen,nur nicht hund…erkundige dich bitte damit du was schriftliches hast,er kann deshalb den mietvertrag nicht rückgänig machen…..oder sagst garnix und nimmst sie einfach mit,habe ich auch getan,hatte katze….es darf auch nicht mehr im mietvertrag beinhaltet sein……viel glück….

  • evelyn said:

    wegen den papageien must du dir keine kopf machen die muß der Vermieter immer dulten den das sind klein tiere und das hat ein gericht letzte woche erst entschieden das die haltung erlaubt ist.anders ist es mit der katze darüber wurde nicht eindeutig entschieden,wenn ich du währe würde ich vorher erst mal beim vermieter nachfragen.ich ich denke das er es erlauben wird wenn er eure hunde auch erlaubt hat ! viele glück und spaß mit den neuen Haus.
    P.S.ich bin froh das ich das problem nicht habe da wir eine großen bauernhof haben und ich so viele tiere halten kann wie ich möchte

  • jossip2 said:

    Wenn es sich bei dem Mietobjekt um ein separats Haus und keine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt.dürfte von Vermieterseite eigentlich nichts einzuwenden sein.
    Aus Gründen der Fairness und der Ehrlichkeit,UND um von vornherein nicht schon Anlässe zur Mißstimmung zu liefern,würde ich sehr wohl die Katze und Papageien erwähnen.
    Die hier vielfach wiedergegebene Meinung,von wegen zeigt allerdings mal wieder eindeutig,wie so manche Tierfanatiker glauben,die Welt müsse sich um SIE drehen.NIX DA!!!IHR habt euch anzupassen an eure nicht tierhaltende Umgebung,und nicht umgekehrt.Mal schön die Bälle flach halten,ja?!?!

  • vanillie said:

    wenn der Vermieter schon die Hunde erlaubt,kann er eigentlich nichts dagegen haben das man noch andere Tiere hat!

  • STEUERZA said:

    Nein.

  • kaja said:

    Soweit ich weiß, kann er es nicht verbieten ,solange es keine Beschwerden gibt oder die Tiere was kaputt machen.
    Wenn der Vermieter die Tiere 6Monate, geduldet hat ,ohne was zu sagen, dann hat er absolut keine Chance mehr sie zu verbieten.
    Und Katzen zählen zu den Kleintieren.
    Allerdings wenn der Vermieter sagt nein, dann kannst du nicht viel machen ,außer dir was anderes zu suchen, sonst gibt es nur Stress.

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