Home » Renten

Muss der Arbeitgeber alles bezahlen?

21 Oktober 2010 5 Comments

Allso : Krankenverischerung , Renteversicherung , Arbeitslosverischerung, Pflegeversicherung, Umfallversicherung.
muss der Arbeitgeber das alles bezahlen ??
danke voraus..=)

5 Comments »

  • Jürgen NRW said:

    In einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis teilen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer diese Abgaben je zur Hälfte. Bei der Pflegeversicherung zahlt der Arbeitnehmer ein wenig mehr und die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zahlt der Arbeitgeber allein.

  • DR Eisendraht said:

    Ja aber von allem nur etwa die Hälfte – die Praxisgebühr darf er sparen obwohl sie auch ein Krankenkassenbeitrag ist.

  • nightwal said:

    Direkt muss der Arbeitgeber nur etwa die Hälfte der Sozialleistungen tragen. ( Überall die Hälfte, nur in der Krankenkasse zahlen die Arbeitgeber einen Prozentpunkt weniger als die Arbeitnehmer. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber noch die Krankheitstage bis 6 Wochen und die Urlaubszeiten zahlen, inden die Arbeitnehmer keine Arbeit leisten dennoch volle Bezüge erhalten.
    Indirekt zahlt der Arbeitgeber jedoch mehr, denn auch die Sozialbeiträge, die die Arbeitnehmer bezahlen müssen, muss der Betrieb erst einmal erwirtschaften.

  • ♂ VIRTUS ♂ said:

    naja du kriegst ja ein brutto gehalt und davon wird halt das alles abgezogen
    und der kleine rest der bleibt ist deiner (netto)

  • Falco 112 said:

    Das wird dir sowieso abgezogen von den steuern da ist alles dabei inkl. Krankenverischerung , Renteversicherung , Arbeitslosverischerung, Pflegeversicherung, Umfallversicherung

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.