Muss der Arbeitgeber alles bezahlen?
21 Oktober 2010
5 Comments
Allso : Krankenverischerung , Renteversicherung , Arbeitslosverischerung, Pflegeversicherung, Umfallversicherung.
muss der Arbeitgeber das alles bezahlen ??
danke voraus..=)
Allso : Krankenverischerung , Renteversicherung , Arbeitslosverischerung, Pflegeversicherung, Umfallversicherung.
muss der Arbeitgeber das alles bezahlen ??
danke voraus..=)
In einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis teilen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer diese Abgaben je zur Hälfte. Bei der Pflegeversicherung zahlt der Arbeitnehmer ein wenig mehr und die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zahlt der Arbeitgeber allein.
Ja aber von allem nur etwa die Hälfte – die Praxisgebühr darf er sparen obwohl sie auch ein Krankenkassenbeitrag ist.
Direkt muss der Arbeitgeber nur etwa die Hälfte der Sozialleistungen tragen. ( Überall die Hälfte, nur in der Krankenkasse zahlen die Arbeitgeber einen Prozentpunkt weniger als die Arbeitnehmer. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber noch die Krankheitstage bis 6 Wochen und die Urlaubszeiten zahlen, inden die Arbeitnehmer keine Arbeit leisten dennoch volle Bezüge erhalten.
Indirekt zahlt der Arbeitgeber jedoch mehr, denn auch die Sozialbeiträge, die die Arbeitnehmer bezahlen müssen, muss der Betrieb erst einmal erwirtschaften.
naja du kriegst ja ein brutto gehalt und davon wird halt das alles abgezogen
und der kleine rest der bleibt ist deiner (netto)
Das wird dir sowieso abgezogen von den steuern da ist alles dabei inkl. Krankenverischerung , Renteversicherung , Arbeitslosverischerung, Pflegeversicherung, Umfallversicherung
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