Muss die mutter die beerdigung der erwachsenen tochter zahlen?
15 Oktober 2010
7 Comments
die tochter ist im alter von 42 jahren verstorben. sie war verheiratet und hat zwei kinder.
ihr mann und sie beziehen soziale leistungen.
muss die mutter der verstorbenen, die selbst nur eine geringe rente bezieht, die bestattungskosten
erstellen? oder muss sie auch einen antrag beim sozialamt stellen?
Von rechtswegen muß der Ehemann die Beerdigungskosten übernehmen. Hat er kein Einkommen kann er beim Sozialamt um Kostenerstattung ansuchen. Das Amt wiederum sucht gegebenenfalls um weitere Verwandte, die die Kosten übernehmen könnten, da ist die Mutter an nächster Stelle.
Hat sie auch kein gehobenes Einkommen, kann man ihr nichts nehmen.
Gehe mal davon aus, daß die Kinder noch minderjährig sind, ansonsten werden sie zu den Kosten beitragen müssen.
theoretisch wäre nun der mann dran. dann die kinder und dann die eltern.
So habe ich das in meiner Familie nun mitbekommen…
Allerdings weiß ich es auch nicht genau. Mal sehen was tante google sagt
Guckst du da : http://bestatterweblog.de/archives/Besta…
der ehemann kann einen antrag auf erstattung der bestattungskosten beim
zuständigen amt stellen.
die mutter darf bezahlen, muß aber nicht
Nein, der Mann und die Kinder müssen sich um die Bestattung kümmern und bezahlen. Die Mutter ist vielleicht als Trauernde dabei, mehr auch nicht.
LG
Betty
indem fall wo kein geld da ist ,müßte es doch eine sozialbestattung geben was das amt bezahlt .
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. In Hessen ist das beispielsweise in § 13 des Hessischen Friedhof- und Bestattungsgesetzes geregelt:
„Die Angehörigen der verstorbenen Person sind verpflichtet, umgehend die zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe erforderlichen Sorgemaßnahmen (§ 9) sowie die Leichenschau (§§ 10, 12) zu veranlassen.“
und
„Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.“
Demzufolge muss auch die Mutter für ihre volljährige Tochter aufkommen. Das wird auch das Sozialamt überprüfen.
Wenn die Mutter selbst bedürftig ist, so muß sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Die Stadt muss die Kosten übernehmen, weil sie selbst dazu nicht in der Lage ist.
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