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Muss ich meinen Camper verkaufen?

20 Oktober 2010 2 Comments

Hallo,
ich brauche Dringend einmal eueren Rat.
Ich habe mich von meiner Lebensgefährtin getrennt und brauche eine eigene Wohnung. Da ich noch nie eine eigene Wohnung hatte und ich eine kleine Rente habe stelle nächste Woche einen Antrag beim Sozialamt. Ich beantrage ein Darlehen für die Kaution und eine Erst austattung. Ich habe heute mit der Sachbearbeiterin geredet, ich habe einmalig Anspruch darauf. Ansonsten bekomme ich von der Behörde nichts weil ich über den Grundsicherungsbetrag liege.
Ich weiß dass ich alles offen legen muss.
Ich habe eigentlich nichts, das einzige was ich habe ist mein Fahrzeug, es handelt sich dabei um einen uralten Mercedes Bus mit Einrichtung (BJ 85). Ich benutze den Bus alltäglich als PKW. Ich bin ja auch schwer Gehbehindert
Kann mich das Sozialamt wegen den Camper Schwierigkeiten machen oder muss ich den Camper nun sogar Verkaufen ?????

2 Comments »

  • swissnic said:

    Vermutungsweise ist der Wert des Fahrzeugs heute zu gering, als dass er eine Rolle spielen würde. Ob das Sozialamt aber laufende Ausgaben für das Fahrzeug anerkennt, ist eine ganz andere Frage, schliesslich bist Du Rentner.
    Besitzst Du irgendwelche Papiere oder Gutachten zu Deiner Gehbehinderung? Hast Du die Erlaubnis, die Parkplätze für Gehbehinderte (Rollstuhlsymbol) zu benutzen? Wenn ja, alles mitnehmen zum Sozialamt, am besten gleich mit Kopie.
    Dann ist die Anrechnung der Fahrzeugausgaben vor allem abhängig von Deiner Wohnsituation bzw. der Möglichkeit, alle wichtigen Einrichtungen ohne Fahrzeug zu erreichen.

  • Ich zahle nicht für eure Krise said:

    Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen ein Auto im Wert von bis zu 7500 Euro behalten. Das entschied der neue Hartz-IV-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bei seiner ersten Sitzung in Kassel. Der Betrag liegt deutlich höher als die von Amts wegen meist angesetzten 5000 Euro.

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