Muss Krankengeld zurückbezahlt werden, wenn nachträglich Rentenanspruch für diesen Zeitraum gewährt wird??
19 Oktober 2010
6 Comments
Mein Vater ist letztes Jahr schwer erkrankt. Und hat deswegen Krankengeld erhalten. Nachträglich will die Krankenversicherung ihr Geld zurück, weil anscheinend mein Vater zu diesen Zeitpunkt schon Anspruch auf Rente gehabt hätte. Kennt sich jemand damit aus? Kann mir jemand Tipps geben, an welchen Adressen man sich wenden kann. Wie sowas sein kann. Bitte, bitte ich möchte meine Eltern unterstützen, weil ich mehrere Geschwister habe und ich das nicht mit ansehen möchte was dort passiert.
L.G. an alle!
Hallo!
Also bei meinem Vater war es so, dass die Rentenkasse einen Reha-Antrag meines Vaters genutzt hat, um diesen in einen Rentenantrag umzuwandeln. Nach schwerer Erkrankung war auch er zunächst arbeitsunfähig, nach der Reha, deren Bestandteil auch eine Berufstherapie war, wurde deutlich dass er aufgrund der dort als irreversivbel festgestellten Folgeschäden der Erkrankung nicht mehr in der Lage sein wird, zu arbeiten.
Während der Reha hat mein Vater aber Krankengeld bekommen, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, ob er ins Berufsleben zurückkehren kann, oder nicht.
Wegen der Vorterminierung des Reha bzw. „Renten“-Antrags der Rentenkasse erhielt er für den Zeitpunkt, während schon Krankengeld gezahlt wurde, zusätzlich noch Rentenbezüge und somit eine Nachzahlung derselbigen.
Die Rentenkasse hat sich hier aber direkt mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt, welche von der Nachzahlung direkt ihren gezahlten Krankengeldbetrag zurückgefordert hat.
Letztlich hat die Rentenkasse nur die Differenz zwischen den nachzuzahlenden Rentenbezügen und dem bereits ausgezhalten Krankengeld überwiesen. Der Betrag des Krankengelds wurde direkt an die Krankenkasse abgeführt, es ist also gar nicht bei uns gelandet.
Der Anspruch derKrankenkasse ergibt sich wohl aus dem Grund, da die Rentenkasse Reha-Anträge in Rentenanträge umwandeln kann und in dem Fall, dass ein Wiedereinstieg ins Berufsleben nicht möglich ist, steht dem Versichterten kein weiteres Krankengeld mehr zu, da ab diesem Zeitpunkt die reguläre Rente greift.
Weitere Hilfe zu diesem Thema (auch mit höherem Fachwissen) kannst du sicherlich in diesem Forum finden, in dem viele Betroffene auf gerade solche Fragen aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen gut Auskunft geben können:http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/…
Alles Gute!
Marfusu
Das kann durchaus sein, wenn die Rente für den Zeitpunkt wo das Krankengeld gezahlt wurde, nachgezahlt wird!
Du weißt doch, der „Aufschwung“ kommt, aber nicht für uns, sondern nur für Leute die schon genug haben.
In diesem „unseren Staate, darfst du keinen Cent zuviel haben, das ist alles eine Riesensauerei!
Ja, das ist leider so!
Ich selbst habe Krankengeld erhalten, musste dann in eine Reha-Kinik von dort aus wurde ich in die Rente geschickt und musste das Krankengeld das ab dem Rentenstatus von meiner Krankenkasse geleistet wurde, an diese zurückzahlen…!!!
Du kannst versuchen, Dich an die Rentenstelle zu wenden, aber so viel ich weiß, zahlen sie rückwirkend keine Rente, wenn man die Rente nicht beantragt hat…!!! Aber Fragen kostet ja nichts…!!!
LG, viel Erolg und vor allem Gesundheit für Deinen Vater, Dich und Deiner ganzen Familie
Dani
ja, leider ist das so, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich war krank geschrieben und hatte Rente beantragt. Von dem Tag an wo mir die Rente bewilligt wurde musste ich das Krankengeld zurück zahlen bzw. es wurde mir gleich bei der Nachzahlung abgezogen.Ich konnte auch mit Anwalt da nichts erreichen.
Mfg
Krankengeld und Rente haben eine Lohnersatzfunktion.
Eine Aufrechnung (Erstzanspruch) ist aber maximal nur bis zur Höhe der Rente (für den gleichen Zeitraum) möglich.
Auskünfte muss Dir die Krankenkasse, die Rentenversicherung geben. Hilfe kannst Du evtl. hier finden;http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de228
vg – h
nein natürlich nicht sagt doch schon alles krankengeld. lass dich vom anwalt mal beraten dan bekommst du hilfe
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