Muss mein Vater dann Unterhalt zahlen oder kann meine Mutter Grundsicherung beantragen.?
19 Oktober 2010
4 Comments
Meine Mutter möchte ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Vater, da sich meine Eltern gar nicht mehr verstehen.
Wenn meine Mutter sich eine eigene Wohnung mietet, muss mein Vater dann Unterhalt zahlen oder kann meine Mutter Grundsicherung beantragen.
Mein Vater bezieht eine ausreichende Altersrente und meine Mutter einen Zuverdienst von ca. 300,- Euro.
Eine Scheidung ist noch nicht geplant
Ich nehme mal an, dass deine Mutter keine Kinder mehr im Kleinkindalter hat??? Wenn sie also alleine in eine Whg zieht, muss sie eigentlich selber für ihren Lebensunterhalt sorgen. Nach neuen Urteilen gibt es keinen Ehegattenunterhalt mehr. Ob sie noch sowas wie Trennungsunterhalt bekommt, sollte sie mal bei einem Anwalt für Familienrecht nachfragen.
Unterhalt muss er nur für die Kinder zahlen, die bei der Mutter wohnen und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Die Höhe richtet sich nach seinem Verdienst und Alter des Kindes.
Solange sie sich nicht mit ihrem Einkommen alleine Versorgen kann, wird das Amt einspringen. Aber das Amt wird deine Mutter auffordern sich einen Job zu suchen, mit dem sie ihren gesamten Lebensbedarf abdecken kann.
Aber genaueres erfährt sie natürlich auf dem Amt und bei einem Anwalt.
Im Gegensatz zu den Anspruch auf Trennungsunterhalt ist beim Ehegattenunterhalt eine Begründung notwendig. Der nacheheliche Unterhaltsanspruch ist nicht die Regel sondern die Ausnahme. Der Gesetzgeber schreibt vor wann Ansprüche geltend gemacht werden können. Es sind die erforderlichen Voraussetzungen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Analog wird beim Ehegattenunterhalt eine gesteigerte Eigenverantwortung (§1569 BGB ) gefordert. Jeder der Ehegatten soll für seinen Lebensunterhalt selbstständig sorgen. Der weniger verdienende Ex-Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen von dem besserverdienenden Ex- Ehepartner Unterhalt fordern.
Demnach müssen also gute Gründe vorliegen, dass sie Ehegattenunterhalt vom Exmann einfordern kann. Mit dem Trennungsunterhalt könnte es anders sein
einfach mal im Internet stöbern
Selbstverständlich muß dein Vater Unterhalt bezahlen. Zu diesem Zweck muss deine Mutter allerdings einen Anwalt aufsuchen, der genau die Höhe ausrechnet. Gegengerechnet wird nämlich das Einkommen deiner Mutter.
Es müssen eben auch für eine Trennung gewisse Dinge rechtlich geklärt werden. Meldet sich deine Mutter als Hauptwohnsitz bei ihrer neuen Wohnung an, landen beide Elternteile in der Steuerklasse 1 !
Zweitens braucht dein Vater deine Mutter niemals wieder in seine Wohnung einziehen lassen.
Du siehst, es ist richtig schön kompliziert.
Deine Mutter muss arbeiten gehen, das ist schon mal Punkt 1.
Solange sie sich nicht selbst unterhalten kann, muss sie sich mit deinem Vater über Trennungsunterhalt einigen.
Grundsicherung gibt es diesem Fall nicht. Wer heiratet, geht Verpflichtungen ein – unter anderem die, für den anderen zu sorgen.
Dein Vater muß zunächst Trennungsunterhalt zahlen, evtl auch noch Nachscheidungsunterhalt (sind jedoch keine kleinen Kinder vorhanden, ist das fraglich). Zahlt dein Vater nicht oder es reicht nicht aus kann sie Grundsicherung beantragen. Jedoch zwingt die Arge einen zunächst zur Klage. Krankenversicherung läuft bis zur Scheidung über Familienversicherung.
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