Home » Renten

Muss meine Mutter im Falle einer Scheidung wirklich die Hälfte ihrer Rente abgeben?

15 Oktober 2010 5 Comments

Seit Jahren wünscht sich meine Mutter eine Trennung wegen des unsozialen, aggressiven Verhalten meines Vaters, doch mein Vater droht ihr, dass sie dann mit 1000 Euro pro Monat leben müßte, da das Haus ihm gehört (obwohl die Kosten dafür aus der gemeinsamen Haushaltskasse kommen) und er als Selbstständiger nie in die Rentenkasse eingezahlt hat. Meine Mutter war Gymnasiallehrerin. Stimmt es wirklich, dass der Vermögensausgleich so unfair ist, auch wenn sich der Ehepartner sehr belastend für die Familie verhält? Kann sie sich nicht trennen und jeder lebt für sich, Schluss & Ende? Seine ein einhalb Häuser und das Geld auf seinem Konto werden nicht eingerechnet? Das kann ich nicht glauben, dass nur weil ein Partner sich nicht für das Alter absichert, der Andere nach einem arbeitsamen Leben als Beamter so nah an der Armut leben muss… Zumal die mündliche Verabredung war, niemand verlangt im Falle einer Trennung Unterhalt vom Anderen. Doch mein Vater kennt da keine Moral… Wie kann meine Mutter finanziell abgesichert bleiben und dennoch von ihm los kommen?

5 Comments »

  • Klaus said:

    Bei einer Zugewinngemeinschaft wird, im Falle einer Scheidung, der während der Ehe erfolgte Zugewinn ausgeglichen.
    Durch den Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche ausgeglichen.

  • John D said:

    So einfach ist das nicht – und ‚belastendes‘ Verhalten spielt dabei keine Rolle; außer bei recht extremen, kriminellen Handlungen. Informiere dich mal über das komplexe Thema „Versorgungsausgleich“ – das sollte auch eine Gymnasiallehrerin schaffen, die gelernt hat, wie man eine Bibliothek – oder das Internet – benutzt.
    Die Drohung ist m.E. aber ziemlich gegenstandslos – es kommt sehr auf die konkreten finanziellen Verhältnisse an.

  • Sprendli said:

    So einfach ist es nicht. Es wird einiges Aufgerechnet. Aber einen großen teil der Rente verliert Deine Mutter

  • m/ Gina M. m/ said:

    Was deinem Vater bleiben würde:
    Seine Firma oder was auch immer,sein Haus und sein Geld, das er sich angespart hat.
    Deiner Mutter würde ich bei Scheidungsantrag raten, sich eine eigene Wohnung zu nehmen. Zudem darf sie die Hälfte des Haushalts mitnehmen, soweit keine Gütertrennung stattgefunden hat.
    Dass dein Vater noch nie in eine Rentenkasse einbezahlt hat, oder was auch immer, ist nicht die Schuld deiner Mutter.
    So ist sie auch nicht verpflichtet, die Hälfte IHRER verdienten Rente abzugeben.
    Wozu denn? Dein Vater hätte sich früher darum kümmern müssen, was geschehen wird, wenn er mal ins Rentenalter kommt.
    Denn eines ist Unterhaltzahlung (dazu ist man im Scheidungsfall verpflichtet, falls der andere arbeitslos ist und nicht anderweitig liiert oder sich neu verheiratet).
    Und das andere ist Rente. Rente hat sich deine Mutter jahrelang abgearbeitet und steht NUR IHR ZU.
    Deine Mutter soll sich aber einen Anwalt nehmen, der kennt sich da am besten aus und wird ihr dementsprechend auch Ratschläge geben.
    MfG
    Gina M.

  • angela k said:

    wenn deine mutter eine trennung möchte, sollte sie sich dringend an einen anwalt wenden.
    . denn da gibt es so viele dinge, die beachtet werden müssen, dass wir laien da kaum durch steigen.
    ein guter bekannter macht den trennungs-krieg gerade duch…himmel, was da alles berechnet wird..das vermögen vor der ehe, die anschaffungen während der ehe..wer hat was mit in die ehe gebracht?..auch wenn es schulden waren…
    jeder cent beider vermögen wird bis auf’s kleinste auseinander klabüstert.
    ich glaube allerdings nicht, dass deine mutter die hälfte ihrer rente abgeben muss, denn die beiträge dafür hat sie schließlich alleine gezahlt.
    eher im gegenteil…im falle einer trennung müsste dein vater ihr mindestens für das trennungsjahr den bisherigen lebensstandart halten.
    bei entsprechendem kontostand und grundeigentum wird das auf sicher nicht gerade billig für ihn,

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.