Nachträgliche Zahlung von Krankenkassenbeträgen?
wegen meiner geringen rente bekam ich bisher vom sozialamt meine krankenscheine.ab dem 01.04.07 muß ich mir eine KK suchen.die nachricht,daß ich mir eine KK suchen muß,weil das SA kassenärztliche leistungen nicht mehr übernimmt,bekam ich allerdings erst am 07.07.07 vom SA zugestellt.eine nachzahlung bei der KK von € 134,72 steht somit an.Weiß jemand die rechtliche grundlage zum problem?
Über alles muss es einen Bescheid geben und diese müssen mit einer Ein- oder Widerspruchsfrist versehen sein.
Wenn also dir die Bekanntgabe deines Versicherungsschutzendes zum 1.4.07 am 7.7.07 nachträglich zugestellt wurde, hast du entweder andere vorherige Schreiben übersehen oder sie haben dich als Datenleiche zu spät ausgegraben. Das SGB hat für solche Fälle Sonderregelungen. Wenn diese Nachzahlung für dich eine besondere Härte darstellt, muss das SA entweder dir die Leistungen vorschießen und dann in einem wirklich verträglichen Rahmen monatlich abziehen – oder sie müssen die Leistungen aus ihrer Tasche bezahlen, wenn auf ihrer Seite eine Fristveräumung vorliegt.
Ist dieser Termin, also der 1.4.07 für dich bekannt – aus irgendwelchen Gründen, werden sie auf diese Nachzahlung bestehen.
Vorgehensweise:
Nachweis für die rechtlich zeitige Zustellung beim SA anfordern.
Bei der KK erfragen, ob dort vom SA eine Meldung und zu wann vorliegt.
Anspruch auf die Widerspruchsfrist beim SA erheben.
Zumindest solltest du dich mit dem SA auseinander setzen und dann einigen.
Mehr gibt leider deine Frage nicht her.
Wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass das Amt den Termin verschlafen hat, könnte es sein, dass es für den lückenlosen Versicherungsschutz eintreten muss. Als Hartz IV Empfänger kann man sich die Kasse aussuchen. Aber man braucht die Beiträge nicht selbst zu zahlen. Das ist im Preis mit drin.
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