Namensänderung der Kinder nach Wiederheirat (verwitwet)?
25 Oktober 2010
7 Comments
Hallo, ich bin verwitwet und möchte nächstes Jahr wieder heiraten. Meine Kinder 7 und 10 möchten dann auch gerne den neuen Namen haben. Ist das machbar, wenn ja, wie und bleibt die Halbwaisenrente dann erhalten?
MfG
Orka
Frag mal beim Standesamt nach die können Dir da weiter helfen aber vielleicht könnt Ihr ja einen Doppelnamen tragen an den gedenken an den Vater der Kinder!
Zum Fall verwitwet kann ich leider nichts sagen, aber auch ich habe nach der Heirat meines zweiten Mannes den Namen meines Sohnes aendern koennen.
Mein Mann hat eine Namensschenkung gemacht, welche nichts mit Adoption zu tun hat, auch nicht die Rechte oder Pflichten aendert.
Es war zu jenem Zeitpunkt aus meiner Ansicht nach (und auch der meines Mannes) einfach auch besser fuer das Kind, damit er nicht jedesmal in der Schule oder Kindergarten erklaeren muesste, warum er anders heisst als seine Mutter, bzw. Stiefvater.
Auf jeden Fall kann dir wie bereits erwaehnt das Standesamt darueber Auskunft geben.
Viel Glueck fuer eure Zukunft
Die Namensänderung ist möglich. Man kann diese beim Standesamt beantragen, der Fachbegriff ist „Einbenennung“. Das hat mit der Rente gar nichts zu tun, das käme nur bei einer Adoption!! Die Einbenennung hat keinerlei Einfluss auf Verwandtschaftsverhältnisse!! Für die Einbenennung ist die Zustimmung/der Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Es kostet nichts, nur die Neuausstellung der Geburtsurkunden muss man bezahlen (beim zuständigen Standesamt – wo die Kids geboren sind – wird die neue Urkunde ausgestellt, als Eltern stehen aber natürlich die leiblichen Eltern drin, ist ja keine Adoption!!). Viel Glück, immer dran bleiben, die Ämter sagen erst mal „nö“, doch es GEHT!!
was hat die Namensänderung mit der Waisenrente zu tun?
und wozu ne Namensänderung?
Wenn es Mädels sind, bekommen sie wenn sie heiraten den Namen des Partners. meistens!
machbar ist alles, kostet nur nen Menge Euro!
http://www1.karlsruhe.de/Service/buerger…
Die Halbwaisenrente bleibt auf jeden Fall erhalten, wenn Dein neuer Mann die Kinder nicht adoptiert. Über die Namensänderung müsstest Du Dich beim Standesamt erkundigen, aber da keine Einwilligung des früheren Ehemannes mehr eingeholt werden muss (sorry falls sich das pietätlos anhört), dürfte auch das problemlos vonstatten gehen.
Ist das Euer Andenken an den verstorbenen Vater???
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit