Der Anspruch auf Witwenrente besteht erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Diese Mindestdauer gilt nicht, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
# 20 Oktober 2010 at 19:33
bluestar said:
was hast Du denn für problem ??
ICH WÜRD DOCH NET HEIRATEN; NUR WEGEN EINER RENTE..
# 21 Oktober 2010 at 00:26
Rahab said:
Ist die Witwe älter als 45, dann reicht ein Jahr.
Aber Vorsicht, wer einen alten Herrn mit guter Rente heiratet, kommt in einen bestimmten Verdacht. Auch wenn die Ehe länger als ein Jahr gedauert hat, wird sie um die Rente kämpfen müssen.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Der Anspruch auf Witwenrente besteht erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Diese Mindestdauer gilt nicht, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
was hast Du denn für problem ??
ICH WÜRD DOCH NET HEIRATEN; NUR WEGEN EINER RENTE..
Ist die Witwe älter als 45, dann reicht ein Jahr.
Aber Vorsicht, wer einen alten Herrn mit guter Rente heiratet, kommt in einen bestimmten Verdacht. Auch wenn die Ehe länger als ein Jahr gedauert hat, wird sie um die Rente kämpfen müssen.
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Erklärung:
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