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Nicht arm genug für die Tafel?

23 Oktober 2010 8 Comments

Ich habe eine Nachbarin die bekommt 420 € Rente plus Stütze. Sie hat einen Behindertenausweis mit 80 % und Merkzeichen G. Bei der Tafel darf sie nicht einkaufen weil sie angeblich zu viel Geld hat (keine Ersparnisse etc). Nach welchen Kriterien wird das eigentlich berechnet?

8 Comments »

  • Mama said:

    Schau mal in den Link.
    Ich würde deiner Nachbarin raten einen Berechtigungsschein zu beantragen.
    In unserer Stadt gibts zur Zeit keine mehr,wegen steigender Nachfrage.
    Das ist ein Skandal.

  • Ingrid R said:

    die kannst du vergessen, die tafel.
    bei uns in hamburg geben die lebensmittel ab an leute, die in obdachloseneinrichtungen wohnen oder dort essen.
    „normale“ hartz4-empfänger brauchen da gar nicht aufzuschlagen.
    was deiner nachbarin geschieht ist einfach unmenschlich.

  • aprilsch… said:

    Man muss Hartz 4 Empfänger sein .
    Ungerecht aber wahr .

  • Alter Ego said:

    Vielleicht würde es ihr helfen, wenn sie eine vom Sozialamt ausgestellte Bedürfstigkeitsbescheinigung erhält und diese vorlegen kann!?

  • Leyla said:

    Das ist Unsinn, ich arbeite ehrenamtlich in einer Tafel und bei uns können alle, die einen ALG2-, Sozial- oder Rentenbescheid haben, einkaufen.
    Ich habe erhebliche Zweifel, dass das die Tafel gesagt hat, hat die Nachbarin evtl. was falsch verstanden? Wo ist die Tafel?
    Komisch nur, dass die beiden ersten eine Menge Ahnung haben, obwohl sie gar nicht da arbeiten oder Kunde sind.
    @Bernhard: Das mit „verbeamtet“ ist -sorry- auch Unsinn. Die Tafeln sind kein Supermarkt für jeden, sondern für die, die es nötig haben. Irgendwie müssen wir ja die wirklich Hilfebedürftigen erkennnen und am schnellsten und ohne großen bürokratischen Aufwand ist es nun mal, wenn kurz der o. g. Bescheid bei der Anmeldung gezeigt wird mehr nicht.
    Wir hatten das Problem, dass sich neue angemeldet haben, aber nahezu keiner sich abmeldete. Da haben wir mal gebeten, wieder kurz einen aktuellen Bescheid vorzuzeigen und siehe da, dass plötzlich bis zu 30% weniger da waren.
    Es haben sich also welche über die Tafeln verpflegt, obwohl sie gar kein ALG2 (o. a.) bekamen. Arbeitslose werden regelmäßig als Sozialschmarotzer beschimpft, aber unter der arbeitenen Bevölkerung scheint es auch sehr verbreitet zu sein.

  • Christa B said:

    Ich dachte immer, diese Tafeln sind fur alle Bedürftigen da ..
    gibt es in D tatsächlich solche Berechtigungsscheine bzw. Bedürftigkeitsbescheinigung, die von zwei Antwortern erwähnt wurden ?
    Das kann ich mir nicht vorstellen ( lebe allerdings schon lange nicht mehr in D ) — wenn das stimmt, dann ist also die Hilfe für Bedürftige
    auch schon “ verbeamtet“ ??
    @ aprilscherz- ich hatte deine Antwort schon richtig verstanden, dass Leute mit Rentenbescheid usw.. sich bei
    euch melden ..nur konnte ich nichts damit anfangen, dass es nun auch “ Bedürftigkeitsbescheinigungen “ geben soll–oder “ Berechtigungsscheine “ –das hört sich ja an wie bei meinen Grosseltern nach dem Krieg mit Berechtigungsschein und Lebensmittelmarken …
    natürlich weisst du am besten Bescheid in deiner Einrichtung, die wollte ich auf keinen Fall kritisieren –nur das Drumherum an Bürokratie ..aber nach deinem Hinweis auf
    „Sozialschmarotzer“ muss man das wohl etwas anders sehen ..

  • aprilsch said:

    Bist du dir sicher, dass sie sich überhaupt an die Tafel gewandt hat?
    Was meinst du mit „Stütze“?
    Woher weißt du, dass sie keine Ersparnisse hat?
    Von unserer Tafel hier kenne ich es so- dahin dürfen alle kommen, die bedürftig sind. Um dies nachweisen zu können ist die Vorlage des Berechtigungsscheines(Rentenbescheid u.ä.) notwendig.
    _________Nachtrag
    @Klaus- Danke für die Erklärung

  • Bernard said:

    Der Nachweis, daß jemand ALG2 oder BSG XII bezieht reicht um von der Tafel bedient zu werden.
    Meist wird dafür ein Ausweis ausgestellt

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