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Pfaendungsfreigrenze bei rentnern mit behinderten status 60 prozent alleinstehend wie hoch?

15 Oktober 2010 One Comment

Der Grundfreibetrag beträgt im Moment 990 € für den einzelnen, muß jemand z. B. noch Unterhalt an eine andere Person zahlen (Ex-Ehefrau und oder Kinder) oder ist verheiratet so wird dieser Betrag zu dem Grundfreibetrag dazu gerechnet.
Ob man jetzt zu 30 % oder 60 % behindert ist, spielt bei der Pfändungsfreigrenze keine Rolle bzw. es nimmt keinen Einfluss drauf.

One Comment »

  • Christa B said:

    deine frage sagt nichts aus , 60 % ok , welcher buchstabe steht dahinter ?

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