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Private Insolvenz, was kann von der privaten (Habe) Einrichtung gepfändet werden ?

17 Oktober 2010 7 Comments

Ich stehe kurz vor der priv. Insolvenz, und würde gerne wissen was der Gerichtsvollzieher oder die Gläubiger von meinen derzeitigen, bezahlten Sachen,(Kfz,TV, …) die ich besitze pfänden darf und was nicht. Bin alleinstehend und bekomme, nach einer schweren OP, seit vier Jahren eine Arbeitsunfähigkeitsrente von knapp 700 € .

7 Comments »

  • Cat_Balo said:

    Es werden in der Regel heutzutage nicht mehr Einrichtungsgegenstände gepfändet. Der Aufwand, Dinge mit einem geringen Wiederverkaufswert zu pfänden, ist zu groß.
    Solltest du natürlich jetzt Wertgegenstände besitzen, Schmuck, teure Uhr, oder so, sieht es anders aus.
    Aber eine Bang und Olufsen Anlage oder ein teurer Fernseher
    kann natürlich schon gepfändet werden.
    Alles weitere wird dir sicher der GV sagen.
    (Auto weiß ich jetzt nicht, kommt da aber auf das Alter an)

  • Die wahre Fleischpeitsche said:

    Alles was zur Grundausstattung in eine Wohnung gehört kannst Du behalten.Dein Geld auch ,also lass es ruhig angehen.Aber der PC gehört nicht zur Grundausstattung.

  • Mack said:

    Im Prinzip ist alles pfändbar was nicht unbedingt lebensnotwendig ist, und wo es bei einer Auktion eine reelle Chance auf Erlös gibt. D.h. TV und Auto, PC und Unterhaltungselektronik werden da gerne genommen…

  • fairyofn said:

    So schnell geht das alles nicht. Schon bei den entsprechenden Beratungsstellen gewesen? Dann geht es so weiter:
    Das mehrstufige Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für natürliche Personen die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben.
    Das Verfahren lässt sich in vier Schritte gliedern:
    Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
    Vereinfachtes Insolvenzverfahren („Verbraucherinsolvenzverfahren“)
    Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode
    Da bekommst Du dann einen Treuhänder der alles überwacht.
    Was das Pfänden betrifft, da gibt es Pfändungsfreigrenzen die man im Netz einsehen kann.
    Aber bis es soweit ist, kann locker ein Jahr vergehn.

  • Schmuseb said:

    Bei Insolvenz kommt kein Gerichtsvollzieher.Das Auto,wenn es einen großen Wert hat,muß meistens in ein billigeres eingetauscht werden und den Erlös muß man an den Insolvenzverwalter abgeben.Was man so im normalen Haushalt hat,nimmt einen keiner weg.

  • Eis Lilie said:

    Rechtlich nicht gepfändet werden darf
    – Sachen für den persöhnlichen Gebrauch/Haushalt (Haus-, Küchengräte, Bett, Kleidung etc.)
    – Heizmittel und Nahrungsmittel für 4 Wochen ( wird aber glaub eh nur sehr sehr selten angewandt)
    -Gegenstände zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit
    – Existenzminimum (7664€ pro Jahr bei verheirateten währe es das doppelte)
    Gundsätzlich sind Austauschpfändungen möglich d. h. haben sie z. B. einen teuern reisen Flachbildfernseher könnte der ihnen gepfändet werden und ihnen dafür ein „normaler“ fernseher zur verfügung gestellt werden. Beim Auto gilt das gleiche obwohl ich mir nicht ganz sicher bin ob (wenn sie ja das Auto nicht zur aufrechterhaltung ihrer Erwerbstätigkeit brauchen) das Auto auch ohe Austausch gepfändet werden kann

  • koburgal said:

    Das ist – wahrscheinlich immer noch – von Seiten der GV in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In Bayern kommt auf den Fernseher der „kleine Vogel“, in Berlin aber nicht.
    Zur weiteren Info:
    Auto darf auch nicht immer gepfändet werden, selbst bei einem Rentner nicht, wenn er nämlich schwerbehindert ist und ein ärztliches Attest vorlegt, wonach er nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann.

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