Private Rentenversicherung – später mal versteuern ?
19 Oktober 2010
2 Comments
Ich habe im Jahre 2000 eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen, die beim Erleben in eine monatliche Rente übergeht. Muss ich diese später mal versteuern ? Würde die auf eine Grundsicherung angerechnet werden (wie eine Riester-Rente) ?
Nach dem Alterseinkünftegesetz von 01.01.2005 sind Private Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Dieser beträgt bei Rentenalter 65 Jahre 18%; d.h. 18% der Rente sind zu versteuern.
Ein Beispiel für die Ertragsanteilbesteuerung:
Sie erhalten mit dem 60. Lebensjahr eine monatliche Rente von 1000 Euro aus einer Privaten Rentenversicherung. Nach der gesetzlichen Vorgabe (siehe Tabelle unten) besitzen Sie einen Ertragsanteil von 22 Prozent. Sie müssen also auf den Ertragsanteil in Höhe von 220 Euro (entspricht 22% von 1000 Euro), mit Ihrem dann gültigen Steuersatz, steuern bezahlen. Hätten Sie nun einen hohen Steuersatz von beispielsweise 30%, zahlen Sie für Ihre 1000 Euro monatliche Rente nur 66 Euro Steuern. http://www.versicherungsmagazin.net/ertr…
***NACHTRAG***
@dwgaf
Kapital-Lebensversicherungen – egal wann sie abgeschlossen wurden – werden bei Umwandlung in eine Rente steuerpflichtig.
Seit der Erneuerung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2004 sind Erträge aus Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 12 Jahren nicht mehr steuerfrei und müssen versteuert werden. Dies betrifft jedoch nur die Ertragsteile. Diese vom Gesetzgeber festgelegten Werte sind abhängig vom Alter des Rentenbeziehers. So muss ein 67jähriger Rentner heute einen Ertragsanteil von 27 Prozent versteuern.
Leistet die Versicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers, muss für die hierbei gezahlte Leistung Erbschaftssteuer bezahlt werden. Für diesen Fall gibt es für nahe Familienangehörige jedoch hohe Freigrenzen.http://www.dir-info.de/journal/lebensver…
siehe auch:
Kapital-Lebensversicherung
Bei der Lebensversicherung ergeben sich einschneidende Änderungen, weil das Steuerprivileg gefallen ist:
Beiträge für ab 2005 abgeschlossene Verträge mit Kapitalwahlrecht sind nicht mehr begünstigt.
Auszahlungen für ab 2005 abgeschlossene Verträge sind unabhängig von der Laufzeit steuerpflichtig.
Beträgt die Laufzeit mindestens 12 Jahre und liegt die Fälligkeit erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres, bleiben 50% der errechneten Einnahmen steuerfrei.
Rentenzahlungen aus Lebensversicherungen mit Rentenwahlrecht werden wie private Renten nur mit dem Ertragsanteil besteuert siehe oben. http://www.gedivers.de/leben/steuer.htm
1. Nein. Der Vertrag besteht noch nach „altem Recht“, weil er noch vor dem 01.01.2005 abgeschlossen und seit diesem Datum nicht verändert wurde. Da die Prämie vom Nettogehalt bezahlt wird, ist die Auszahlung steuerfrei, wenn die Vorraussetzungen dafür eingehalten werden, die da sind:
– mind. 12 Jahre Laufzeit
– davon mind. 5 Jahre Beiträge (= 60 Monatsbeiträge) entrichtet
– auszahlung nicht vor dem 60. Lenensjahr.
2. Ja, leider. Ich finde das auch total daneben, dass verantwortungsbewusste Bürger, die für ihren Ruhestand vorsorgen, damit sie nicht Sozialfall werden, auch noch damit abgestraft werden, dass die private Altersvorsorge auf die Grundsicherung angerechnet wird. Ich hoffe, dass es nach der Wahl entsprechende GEsetzesänderungen geben wird, die private Altersvorsorge attraktiver macjht, weil sie einfach unabdingbar ist, wenn man seinen Lebensstandard im Alter behalten will.
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