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REHA-Zuzahlung: Zuzahlungsbefreiung durch Krankenkasse für Rentenversicherung uninteressant…?

19 Oktober 2010 4 Comments

Für REHA u.ä. werden normalerweise 10 €/Tag Zuzahlung verlangt.
Kann es sein, daß mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn
-die REHA über die Krankenkasse läuft (Befreiung gilt)
-die REHA über die Deutsche Rentenversicherung läuft (Befreiung interessiert laut Widerspruchsbescheid nicht)

4 Comments »

  • Wickie W said:

    Nein, denn das sind zweierlei paar Schuhe.
    Jedenfalls möchte am liebsten keiner zahlen.
    Wie jede Versicherung eben;((

  • waschaec said:

    DAs kann schon sein , ich glaube bei meiner Reha über den Rententräger mußte ich auch zuzahlen.
    In diesem Land wird öfters mit zweierlei Maß gemessen.

  • Bonnie said:

    Habe vor 4 Jahren eine Reha über die Rentenversicherung gemacht und brauchte nichts dazu bezahlen.
    Ab nächster Woche mache ich eine ambulante Reha und brauche auch da nichts dazu bezahlen.

  • John D said:

    Es sind zwei unterschiedliche Kostenträger mit unterschiedlichen Regelwerken und Vorschriften.

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