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Rente wegen Erwerbsunfähigkeit + Grundsicherung -> Verkauf von Auto!?

19 Oktober 2010 2 Comments

Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich meiner Mutter. Wegen einer schweren Krankheit erhält meine Mutter Rente wegen Erwerbszunfähigkeit. Da diese sehr gering ist erhält sie im Monat ca. 200 € vom Amt für Soziales in Form von Grundsicherung dazu. Alles zusammen erhält Sie so etwa 670 €. Nun hat sie ihr uraltes Auto für 170,00 € verkauft. Das Problem ist, dass das Amt Ihr die Summe von Ihren 200,00 € abgezogen hat. Ist dies rechtmäßig? Meine Mutter muss ja nun Geld für öffentliche Verkehrsmittel ausgeben und hat ja so nichteinmal Gewinn gemacht. Vielen Dank schon einmal wenn jemand helfen kann.

2 Comments »

  • Dana da Arcon said:

    Im Satz der Grundsicherung ist Geld für öffentliche Verkehrsmittel schon enthalten. Sie gibt also das Geld in Zukunft nur für das aus, für das es gedacht ist, statt es für anderes verwenden zu dürfen.
    Ob die kompletten 170 Euro angerechnet werden dürfen weiß ich nicht genau. Ich weiß, dass es bei Zuverdienst zu Hartz IV Freibeträge gibt, dann dürfte sie mindestens 100 Euro davon behalten. Kann aber sein dass das bei Verkauf von Eigentum anders gehandhabt wird.
    Mein Rat: Beim Sachbearbeiter nachfragen. Könnte dein dass es auf das Vermögen angerechnet wird, dann gilt wieder ein anderer Freibetrag. Kann dir nur das Amt genauer sagen.

  • Mila said:

    Gordion baleion,
    Wer Grundsicherung im Alter bzw. wegen voller Erwerbsminderung beziehen möchte, muss bedürftig sein. Zuvor sind eigene Vermögenswerte zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen.
    Liebe Grüße.

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