Home » Renten

RENTE: Wenn die Frau vor dem Mann stirbt, bekommt der Mann dann auch einen Teil der Rente der Frau?

19 Oktober 2010 6 Comments

Die Frage hört sich blöd an ….., aber weiß das jemand?

6 Comments »

  • Zimmerli said:

    Wenn die Frau Rentenbeiträge bezahlt hat und selber auch Rente bekommen würde, dann kann der Mann nach dem Tode der Frau Witwerrente beantragen.

  • karla Sonne in Berlin said:

    Klar bekommt er.
    Außer, ihr habt was anderes vereinbart, nehme ich an.

  • superbin said:

    Ja,
    Witwen-/Witwerrente
    Unterschieden werden die kleine und die große Witwen-/Witwerrente. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Sie steht hinterbliebenen Ehepartnern zu, die jünger als 45 Jahre sind und keine Kinder haben. Wer älter ist oder Kinder erzieht, hat Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Dazu kommen Zuschläge für jedes Kind.

  • Matthias said:

    Ja, Hinterbliebenenrente.

  • Champagn said:

    Der Mann hat auch einen Rentenanspruch von der verstorbenen Ehefrau. I.d.R. hat jede Stadtverwaltung auch eine Rentenberatung. Einfach mal nachfragen für weitere Infos :-)

  • Maeve Dragon said:

    Ja, klar!

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.