Entscheidend ist, in welchem Jahr man in Rente geht…!
Je später man in Rente geht, um so höher wird der zu versteuernde Rentenanteil.
Dieser beträgt dann für Neurenter dieses Jahres 54%,
für 2008er sind`s 56% und für neu Rentner im Jahr 2009
sind das dann bereits 58% usw.!
Zum Glück profitieren die meisten von steuerlichen Freibeträgen, somit kann man Werbungskosten pauschal von 138€ und Sonderausgaben gelten machen- außerdem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Um dieses ermitteln zu können, sollte man sich an die LVA wenden , die können mit Sicherheit Auskunft geben.
# 21 Oktober 2010 at 19:14
John D said:
Tut mir leid, das Thema ist viel zu komplex für eine Darstellung hier, da eine ganze Reiher unterschiedlichster Faktoren eine Rolle spielen. Auch Fachleute blicken so gerade eben noch durch.
Tip: an jedem Ort gibt es eine Auskunfsstelle der BfA. Auch das Finanzamt ist zu kostenlosen Auskünften verpflichtet, seit neuestem verlangen die aber Geld, wenn es verbindlich sein soll.
# 21 Oktober 2010 at 22:02
allwissende Müllhalde said:
es gibt keine wie auch immer geartete neue Rentensteuer!
Renten sind immer schon steuerpflichtig gewesen. Der Besteuerungsanteil (früher Ertragsanteil) der Renten ist massiv erhöht worden. In 2007 liegt er bei 54 %. Das heisst 54 % der Renten sind bei Rentenerstbezug 2007 steuerpflichtig. Bei Rentenerstbezug vor 2005 sind es 50%. Unten findest du eine Tabelle!
PS@John: ist überhaupt nicht kompliziert!
# 22 Oktober 2010 at 05:01
Knurrhah said:
eines muss man wissen: Jesus sagte schon zu seiner Zeit und daran hat sich bis heute nichts geändert. Auch Rentner müssen, wenn sie nach Meinung des FA zu viel verdienen (Rente+Nebenjob+Kapitalseinkünfte usw.) Steuern zahlen, denn in den Arbeitsjahren vor der Rente wurden die Renteneinzahlungen nicht zur Einkommensteuer veranlagt. So ist also die Rentenbeteuerung so was wie eine Steuernachzahlung, auch wenn sie unterm Strich gerechnet billiger ist als die Einkommensteuerveranlagung. (Pensionäre haben schon immer auf ihr Einkommen Steuern gezahlt), das andere ist wie beim Beschäftigten. Warum soll ein Rentner besser da stehen? Logisch? und auch wiederum: es gelten Mindesteinkünfte die steuerfrei sind.
# 22 Oktober 2010 at 10:32
Annette S said:
Kurz und schmerzlos: Jeder Rentner, der monatlich über 1.300,00 EUR Rente erhält, ist seit neuestem verpflichtet, einen Einkommensteuernachweis abzugeben.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Entscheidend ist, in welchem Jahr man in Rente geht…!
Je später man in Rente geht, um so höher wird der zu versteuernde Rentenanteil.
Dieser beträgt dann für Neurenter dieses Jahres 54%,
für 2008er sind`s 56% und für neu Rentner im Jahr 2009
sind das dann bereits 58% usw.!
Zum Glück profitieren die meisten von steuerlichen Freibeträgen, somit kann man Werbungskosten pauschal von 138€ und Sonderausgaben gelten machen- außerdem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Um dieses ermitteln zu können, sollte man sich an die LVA wenden , die können mit Sicherheit Auskunft geben.
Tut mir leid, das Thema ist viel zu komplex für eine Darstellung hier, da eine ganze Reiher unterschiedlichster Faktoren eine Rolle spielen. Auch Fachleute blicken so gerade eben noch durch.
Tip: an jedem Ort gibt es eine Auskunfsstelle der BfA. Auch das Finanzamt ist zu kostenlosen Auskünften verpflichtet, seit neuestem verlangen die aber Geld, wenn es verbindlich sein soll.
es gibt keine wie auch immer geartete neue Rentensteuer!
Renten sind immer schon steuerpflichtig gewesen. Der Besteuerungsanteil (früher Ertragsanteil) der Renten ist massiv erhöht worden. In 2007 liegt er bei 54 %. Das heisst 54 % der Renten sind bei Rentenerstbezug 2007 steuerpflichtig. Bei Rentenerstbezug vor 2005 sind es 50%. Unten findest du eine Tabelle!
PS@John: ist überhaupt nicht kompliziert!
eines muss man wissen: Jesus sagte schon zu seiner Zeit und daran hat sich bis heute nichts geändert. Auch Rentner müssen, wenn sie nach Meinung des FA zu viel verdienen (Rente+Nebenjob+Kapitalseinkünfte usw.) Steuern zahlen, denn in den Arbeitsjahren vor der Rente wurden die Renteneinzahlungen nicht zur Einkommensteuer veranlagt. So ist also die Rentenbeteuerung so was wie eine Steuernachzahlung, auch wenn sie unterm Strich gerechnet billiger ist als die Einkommensteuerveranlagung. (Pensionäre haben schon immer auf ihr Einkommen Steuern gezahlt), das andere ist wie beim Beschäftigten. Warum soll ein Rentner besser da stehen? Logisch? und auch wiederum: es gelten Mindesteinkünfte die steuerfrei sind.
Kurz und schmerzlos: Jeder Rentner, der monatlich über 1.300,00 EUR Rente erhält, ist seit neuestem verpflichtet, einen Einkommensteuernachweis abzugeben.
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Erklärung:
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