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Rentenanspruch für meine Frau?

19 Oktober 2010 4 Comments

Angenommen, heute habe ich einen tödllichen Unfall, bin 52 habe 33 Jahre Rentenanspruch, ab wann bekommt meine Frau ihre Witwenrente und Wieviel % davon. Kann mir das jemand beantworten vielen dank.

4 Comments »

  • forelle3 said:

    du hast doch hoffentlich keine dummen Gedanken!!
    Hier aber trotzdem die Antwort: im 1. Jahr bekommt sie die volle Witwenrente, ab dem 2. Jahr nur noch 60 %, sollte deine Frau aber berufstätig sein, wird ihr Gehalt angerechnet, im 2. Jahr mit 10%, im 3. Jahr mit 20% usw bis dann ihr Gehalt komplett angerechnet wird. Das ist nach dem 5.Jahr der Fall. Geht sie dann irgend wann selber in Rente, bekommt sie die volle Witwenrente.

  • trefo said:

    Das hängt ganz besonders stark von der Frau ab. Ist sie unter 45, kinderlos und voll erwerbsfähig, bekommt sie nur die kleine Witwenrente von 25 %. War die Hochzeit nach 2002, gilt dies auch nur für die ersten zwei Jahre. Wenn sie über 45 ist, erwerbsgemindert oder mit der Kindererziehung beschäftigt ist, bekommt sie dann die Große Witwenrente von 55 oder 60 %.
    Eigene Einkommen/Rente werden übrigens teilweise angerechnet.

  • DR Eisendraht said:

    Ziemlicher Blödsinn! WER vor dem 55. Lebensjahr verunfallt, der wird auf Lewensalter 55J „aufgestockt“. Davon erhält die Ehefrau 2/3

  • Zimmerli said:

    So viel ich weiß erhält sie 60 % Deines Rentenanspruchs, wenn sie nicht arbeitet oder wenig verdient.
    Arbeitet sie selber voll erhält sie die kleinere Rente und die ist weniger.
    Dann kommt es noch darauf an, wie lange ihr verheiratet ward.
    Hier wird es aber genau beschrieben:http://www.renten-fakten.de/witwenrente

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