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Rentenanteile auch nach den Tot, der Ex- Faru- weiter bezahlen an die Ex-Frau?

19 Oktober 2010 2 Comments

Er ist seid 20 jahren geschieden, hat in den Ehejahren für sie rente eingezahlt
Ist ja auch richtig Als die Ex dann in Rente ging wurden aus seiner rente die Anteile für sie abgezogen und an ihre Rentenvers. gesendet
Auch das ist ja richtig
Er hat nochmals geheiratet- diese sarb und er bekommt für diese Ehe Witwenrente- ist auch richtig
Nun ist die Ex-Frau verstorben aber ihm werden immer noch die Anteile monatlich von seiner Rente abgezogen- ist das richtig??
Wo landen die Annteile, sie lebt doch nicht mehr?
Hatte sich gewehrt Antwort- er bekäme ja Witwenrente aber was das mit den Anteilen an seiner ersten Frau zu tun hat sagte ihm keiner
Wer hat da erfahrungen?

2 Comments »

  • tabascom said:

    Bei einer Scheidung werden die in der Ehe erworbenen Rentenanteile ausgeglichen.
    Und diese werden endgültig aufgeteilt.
    Wenn nun ein Expartner einen Versorgungsausgleich erhält und eher stirbt, ist dieser Anteil für den Partner der diesen Anteil gekürzt bekam für immer verloren (und der Staat freut sich).
    umgekehrt gilt:
    Wenn nun ein Expartner einen Versorgungsausgleich erhält und später stirbt, wird dieser Anteil auch nach dem Tod des belasteten Partners weitergezahlt (und der Staat ärgert sich).
    In beiden Fällen sind ab der Scheidung die Rentenbezüge also endgültig unabhängig von Ableben des Expartners.

  • Lene said:

    „Nun ist die Ex-Frau verstorben aber ihm werden immer noch die Anteile monatlich von seiner Rente abgezogen- ist das richtig??“
    Ja.
    Nur wenn die Frau VOR der Rente gestorben wäre, hätte er beantragen können, dass die Rentenpunkte wieder ihm zugeschrieben werden.

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