Rentenversicherung für Tochter abzugsfähig?
19 Oktober 2010
3 Comments
Hallo!
Ich habe für meine Tochter eine private Rentenversicherung bezahlt damit sie für das Alter abgesichert ist.
Kann ich diese Beträge nun in meiner Steuererklärung angeben und würden die vom Finanzamt anerkannt? Mal abgesehen davon ob die sich steuerlich auswirken oder nicht.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Schöne Antwort bisher, leider komplett am Thema vorbei!
Hallo Thorben!
Beantworten kann man die Frage so einfach nicht leider. Man muss dazu schon einen Blick in den vorliegenden Vertrag werfen.
Am besten machst Du mal einen Termin bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Da kann Dir mit Sicherheit preisgünstig geholfen werden.
also das kannman alles absetzen :
Werbekosten
Büromaterial, Arbeitsmittel, Werkzeuge
Fachzeitschriften
gewerbliche Versicherungen (z.b. Haftpflicht, Inventar)
Beiträge zu Berufsverbänden
Fortbildungs und Weiterbildungskosten
beruflich bedingte Kontoführungsgebühren
Aufwendungen für Altersvorsorge, Rente
Krankenversicherung, Krankentagegeld
ich würde alles angeben was ich an Ausgaben habe
hier noch ein Link http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-ka…
Hallo Thorben,
als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gelten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Nun kommt es tatsächlich auf den Vertrag an, den du für deine Tochter abgeschlossen hast.
Ist es so etwas wie eine Riesterrente, dann würde das eventuell funktionieren, aber je wohl nicht bei deiner Steuererklärung, ehr bei ihrer eigenen, wenn sie denn schon eine macht.
Versuchen würde ich es auf jeden Fall, wenn es sich nicht um eine rein private Zusatzversicherung handelt.
Gruß
Junile
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