Die Leute müssen nachweisen, dass sie nicht aus einem Nutzen heraus geheiratet haben, also wenn einer krank war ode damit einer nach dem Tod des anderen eine Witwenrente bekommt.
Heiraten die im Januar, und der Mann ist da schon krank, verstirbt im März, gibt es keine Rente für den Hinterbliebenen, weil die Rentenkasse annehmen muss, dass aus einem Nutzgrund geheiratet wurde! In diesem Fall, war dem Paar die Krankheit bekannt und es wird angenonnen, dass nur noch wegen der bald eintretenden Witwenrente geheiratet wurde – Folge: Keine Rente!
# 19 Oktober 2010 at 11:05
opellady said:
Grundsätzlich ja, der Anteil der Witwenrente berechnet sich aus den eigenen Bezügen.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Die Leute müssen nachweisen, dass sie nicht aus einem Nutzen heraus geheiratet haben, also wenn einer krank war ode damit einer nach dem Tod des anderen eine Witwenrente bekommt.
Heiraten die im Januar, und der Mann ist da schon krank, verstirbt im März, gibt es keine Rente für den Hinterbliebenen, weil die Rentenkasse annehmen muss, dass aus einem Nutzgrund geheiratet wurde! In diesem Fall, war dem Paar die Krankheit bekannt und es wird angenonnen, dass nur noch wegen der bald eintretenden Witwenrente geheiratet wurde – Folge: Keine Rente!
Grundsätzlich ja, der Anteil der Witwenrente berechnet sich aus den eigenen Bezügen.
ob jung oder alt,es gibt die witwenrente.
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Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
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