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Rettungswagen…?

15 Oktober 2010 5 Comments

Hey Leute hab ma ne Frage…
Mach grad Zivi und muss da mit nem Sprinter-Bus Rentner von Zuhause abholen. Nun ist das Problem, dass ich dazu teilweise so parken muss, dass ich die Straße blockiere und ein Rettungswagen nicht durchkommt. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste ich dabei rechnen, wenn wirklich mal ein Notfall ist…

5 Comments »

  • Franka said:

    Du musst nicht so parken – du tust es einfach.
    Also rechtliche Konsequenzen wie jeder Normalbürger auch.
    Otto Lehmann kann gern ein Stück laufen, wenn nicht benötigt er etwas Hilfe um zum Bus zu kommen.
    Du machst es im nur bequem, in den Bus zu kommen.
    Schwer gehbehinderte Personen kannst du ehh nicht alleine transportieren.

  • sille0_0 said:

    Wenn dein Arbeitgeber nicht zahlt,bist du dran

  • rapunzel said:

    du fähst und parkst das Fahzeug und deswegen biste auch für verantwortlich…..red ma mit dem Chef

  • tipitap2 said:

    Da haben die Anderen recht, kostet enorm viel Geld und den Führerschein, wobei wenn jemand deshalb jemand stirbt auch Totschlag in Frage kommt.

  • Kwazulu said:

    Hallo
    Wenn Du tatsächlich ein Einsatzfahrzeug im Einsatz durch Deine Parkweise behinderst, ist ein gebührenpflichtiges (ca. 26 Euro) Bußgeld von 40 Euro die Folge, außerdem gibt es einen Punkt. Führerscheinrechtlich handelt es sich hierbei um einen B- Verstoß.
    mfG
    Kwazulu
    Edit 1: Genau das, was Franke geschrieben hat, wollte ich fast wörtlich auch so sagen: „Du musst so nicht parken, Du tust es einfach“ 😉
    Edit 2: Totschlag kommt hier nicht in Betracht. Auch bei Körperverletzung dürfte es hier an der objektiven Zurechnung zur Tathandlung fehlen.
    Edit 3: Ach so, hatte es vergessen: Rechtliche Rechtfertigungsgründe (rechtfertigender Notstand nach § 16 OwiG oder Sonderrechte nach § 35 StVO) kommen hier nicht in Betracht. Mit der Notwendigkeit des Parkens könntest Du (in aller Regel) einen Einspruch in solch einem Fall nicht begründen. Sollte übrigens Vorsatz angenommen werden (bezüglich des Parkens, Parken in zweiter Reihe, Warnblinkanlage o.ä. sind ein Ansatz dafür), wird das Bußgeld verdoppelt.

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