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Rezeptgebührenbefreiung von Privatrezepten für Rentner?

15 Oktober 2010 4 Comments

Ein Privatrezept ist ein Privatrezept und das Medikament muß sofort beim Apotheker bezahlt werden. Als Kassenpatient bekommt man hierfür keine Befreiung, sonst könnte der Arzt ja auch ein Kassenrezept ausstellen.

4 Comments »

  • >--< said:

    Soviel ich weiß gilt da auch die 1% bzw. 2% Regelung.
    Chronisch krank = 1% des Bruttojahreseinkommen muss an Zuzahlungen selbst bezahlt werden
    Nicht chronisch krank = 2 % des Bruttojahreseinkommen
    Danach gibt es eine Befreiung auf Zuzahlungen für das laufende Jahr.
    [wenn der Rentner z. B. eine psychische Erkrankung oder Diabetes hat, dann ist er chronisch krank und benötigt regelmäßig Medikamente. Hierfür werden ihm 1% Selbstkostenanteil von seinem Bruttojahreseinkommen (Rente) berechnet. Auch wenn er privat versichert ist und in Vorkasse geht]

  • Remo said:

    Privatrezepte müssen sofort bezahlt werden. Da gibt es auch keine Rezeptgebühren. Entweder es handelt sich um ein Medikament für das die Krankenkasse nicht aufkommt oder man ist privat versichert und da geht man in Vorkasse.

  • chatti said:

    Frag doch Deine Krankenkasse, die wissen es am besten – auch falls die Regelungen von Kasse zu Kasse etwa unterschiedlich sein sollten.

  • Karin W said:

    Die Gebührenbefreiung ist nicht vom Rentnerstatus abhängig sondern vom Auskommen mit dem Einkommen und da ist ja wohl beim Privatversicherten noch ein klein wenig Luft- oder?

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