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Riesterrente bei Hartzv-Empfänger??????

22 Oktober 2010 8 Comments

Meine Schwester (45) ist HartzV-Empfänger und hat bei ihrer Bank nun eine Riesterrente abgeschlossen.Da braucht sie nur 5 Euro im Monat zahlen…Wie ist das mit der Auszahlung der Riesterrente in Rentenalter und sie bis dahin wieder HartzV ist…Wird diese Ansparung angerechnet??????????

8 Comments »

  • blackbac said:

    Hi, ich bin auch Hartz 4 Empfängerin, soweit ich weiß ist die Riesterrente Hartz 4 sicher. Das heißt man kann damit Geldbeträge ansparen, die man in Zeiten des Hartz 4 Bezuges nicht erst aufbrauchen muss. Sie wird solang sie nicht ausgezahlt wird auch nicht angerechnet. Wenn Deine Schwester aber im Rentenalter Hartz 4 bekommt und zusätzlich die Riesterrente, wird diese mit auf die Hartz 4 bezüge gerechnet. Summa summarum bekommt sie dann weniger Hartz 4 Bezüge. Ist schon unfair dieses System…na ja. Gruß Caro

  • florian l said:

    Her Riester Herr Hartz‘ ihre Meinung bitte ?

  • Christa B said:

    Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann fragst du, ob, wenn deine Schwester im Rentenalter wieder Hartz V Empfängerin ist, die Riesterrente angerechnet wird? Ja, das wird sie.

  • Mausi said:

    Die Riesterrente ist sowohl Hartz IV- als auch Pfändungssicher. Also das angesparte Kapital wird nicht als Vermögen angerechnet. Sollte deine Schwester die Rente vor Ablauf kündigen und sich die Beiträge auszahlen lassen (die Förderung geht dann zurück an den Staat), muß sie es beim Arbeitsamt als zusätzliches Einkommen angeben und verleben (sollte sie noch Hartz IV-Empfängerin sein). Ansonsten wird die Rente ja erst ausgezahlt, wenn deine Schwester wirklich in Rente ist (mit 60 bis 62 – je nachdem wie alt sie ist) und dann ist sie ja nicht mehr Hartz IV-Empfängerin sondern erhält Rente – damit wird es auch nicht als Ansparung gewertet.

  • Tintenfi said:

    Der Knackpunkt ist, das die Riesterrente bei geringem Rentenanspruch auf die gesetzliche Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Lohnt sich dann nicht.

  • Peter K said:

    Wer im Alter keine hinreichende Rente hat ( etwa 700,00 € ) ist auf Grundsicherung angewiesen.
    Bei Gewährung von Grundsicherung werden alle Einkünfte ebenso wie bei Hartz IV angerechnet, also auch die Riester-Rente.
    Experten behaupten deshalb, dass Geringverdiener mit der Riester-Rente für das Sozialamt sparen und im Alter nichts davon haben.
    Bei Abschluss des Vertrages über Riester Rente werden m.E. die individullen Lebensverhältnisse nicht hinreichend hinterfragt, sonst würde da schon offenbar, daß letztlich die Rente nicht ausreichend und die Betroffenen dann auf staatliche Transferlerleistungen angewiesen sind.

  • freeripp said:

    Riester gilt bei der Arge als Einkommen. Weitere Infos unter dem angegebenen Link !

  • e.ronge said:

    Für jedes Lebensjahr darf eine bestimmte Summe angespart werden und wird nicht be/verrechnet.

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