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Rueckenprobleme soll zur Psychosomatischen Kur-kann ich ablehnen?

17 Oktober 2010 8 Comments

Hallo
Bin seit 10 Monaten krankgeschrieben. Es ist laut meines Arztes Ischialgie, Baenderschwaeche, Beckenschiefstand usw. Nun muss ich laut Krankenkasse zur Kur was auch kein Problem fuer mich war. Also fuellte meine Arzt (ist sehr freundlich) den Kurantrag aus, schrieb da rein was fuer Probleme ich mit meinem Ruecken habe. Und dass ich eine Straffung der Baender, Rueckentraining. Krankengymnastik usw brauche und danach wieder arbeitsfaehig sein werde.
Jetzt kam von der Rentenversicherung der Bescheid dass ich fuer 6 Wochen in eine Psychosomatische Kur muss. Ich bin voellig schockiert darueber, habe ich doch eine Kur in einer Rueckenklinik erwartet. Aber dort erwartet mich Psychotherapie, Bastelstunden usw. Das ist totaler Quatsch weil es mir psychisch sehr gut geht (bestimmt besser wie vielen anderen). Ich kenne mich mit Psychologie sehr gut aus.
Was kann ich jetzt machen? Ich gehe da auf keinen Fall hin. Ist es so wenn ich das ablehne dass mir dann die KK das Geld streicht? Was kann ich denn sonst noch machen? Kann ich darauf bestehen dass ich in eine Ruecken Kur komme?
danke schonmal im Vorraus

8 Comments »

  • Flutura said:

    Warum sperrst du dich so gegen psychosomatik, wenn du dich sehr gut mit Psychologie auskennst?
    Ganz viele körperliche Beschwerden haben etwas mit der Psyche zu tun.
    Du hast dich sicherlich Schmerzen, oder? Zehn Monate ist eine lange Zeit und es muss doch auch in deinem Interesse sein, dass dir geholfen wird und du Beschwerdefrei leben kannst, oder?
    Letzten Endes ist es deine Entscheidung, meine Vorschreiber haben aber sicherlich recht das dir das Krankengeld dann gestrichen wird.

  • Secrets said:

    Als erstes:
    Wurdest Du von deiner Krankenkasse aufgefordert einen Rehaantrag zustellen? Falls ja, hast Du ein eingeschränktes Dispositionsrecht. Das bedeutet, dass wenn Du die Reha ablehnst, den Aufnahmetermin verschiebst, etc. Dir sofort das Krankengeld gestrichen wird.
    Wenn Du in eine psychosomatische Klinik geschickt wirst, dann hat es schon medizinische Gründe. Oft wird einem nur nicht die Wahrheit gesagt von den Ärzten. Vielleicht glaubt auch dein Arzt nicht mehr an körperliche Beschwerden sondern an psychosomatische.
    Dein Arzt muss medizinische Unterlagen einreichen, aus denen hervorgeht warum Du zur Reha sollst. Und meist gibt es noch einen Untersuchung durch den RV-Träger. Beides zusammen ergibt das Diagnosebild. Wenn es nur Rücken wäre, dann wäre es auch bei der Wahl der Klinik herausgekommen.
    Habe über Jahre beim RV-Träger gearbeitet und bin seid Jahren in einer Krankenkasse, daher behaupte ich mal, ich weiss wovon ich Rede.
    Meist haben die Kliniken Schwerpunkte, was nicht bedeutet, dass dort keine weiterene Symptone behandelt werden können.
    Machst Du denn schon Rückentraining, gymnastik, etc?
    @@@gotland
    Es ist Quatsch, dass Du in eine Klinik für andere Diagnose geschickt wirst, weil in der Rehaklinik für Rückenbeschwerden kein Platz ist.
    @@@Cassandra
    Die offenene Badekuren kommen nicht in Betracht solange jemand im Erwerbsleben steht. Dann ist der Träger die Deutsche Rentenversicherung, sodass lediglich noch stationäre, im Ausnahmefall ambulante, Rehabilitationsmassnahmen zum Tragen kommen.
    Auch muss mal erwähnt werden, dass entgegen der öffentlichen Meinung, die Krankenkasse verpflichtet ist, alles zu tun, damit die Erwerbsfähigkeit so schnell wie möglich wieder hergestellt wird. Viele meinen, dass man sich dafür erst 72 Wochen ausruhen darf, jedoch ist diese Annahme falsch.
    Oder ist dein wirkliches Problem, dass Du gerade nach eigenen Aussagen in den USA bist? Dann können die Beschwerden wohl nicht so schlimm sein, oder?
    PS: Ist Dir bekannt, dass es sich hierbei nicht um ein Bagetalldelikt handelt, sondern Leistungsbetrug eine Straftat ist? Solltest Du mal drüber nachdenken. http://de.answers.yahoo.com/question/ind…

  • Interess said:

    Alles was mit nicht geordneter Psyche zu tun hat, bewirkt Blockade.
    Du wirst in eine Selbsthilfegruppe unter Anleitung einer Fachkraft kommen.
    In der Selbsthilfegruppe erarbeiten die Teilnehmer was sie ängstigt, was sie blockiert.
    Die immensen Kosten dieser REHA wird von der Gemeinschaft der Krankenversicherten bezahlt.
    Jeder Krankenversicherte ist verpflichtet zur aktiven Mitwirkung beim
    Gesundwerden mitzuwirken.
    Du fühlst Dich jetzt krank, weil du so denkst und handelst, wie Du denkst und handelst.
    Wer das Ziel hat sich besser zu fühlen, gesund zu werden, braucht die Bereitschaft
    umzudenken, seine Verhaltensmuster zu ändern.
    Vergleichbar, Du willst von Karlsruhe nach Offenburg fahren und wunderst Dich wieso Du nicht ankommst?
    Die Ursache, Du hast die falsche Richtung gewählt, weil Du von Karlsruhe
    in Richtung Koblenz unterwegs bist.

  • Peter K said:

    Ich bin gewiss kein Fürsprecher jener Mediziner, die einen Patienen in die psychosomatiktische Ecke verweisen, wenn sie mit ihrem Latein am Ende sind – gebe aber zu bedenken, daß es anerkannte Meinung ist, daß Rückenprobleme und Psyche eng miteinander gekoppelt sind soll heißen, wer psychische Probleme hat, der ist auch nicht weit von Rückenproblemen entfernt – Wenn hier über die Dauer von zumindest 10 Monaten die Mediziner mit allem was ihnen zur Verfügung steht, nichts an Therapiemöglichkeiten gefunden haben, was Deine Arbeitskraft wieder hergestellt hat, so ist der Gedanke, daß es sich einzig um eine psychosomitisches Problem handeln könnte – nicht ohne Argumentationskraft – Bei Weigerung wird Krankengeld entzogen –

  • Ruth S said:

    Wer nicht der Realität, dem möglich Machbaren, entsprechend handelt,wird behandelt.
    Mach was aus Deinem Leben, sonst macht das Leben aus Dir was, was Du nicht willst.
    Leben ist Kampf.
    Hast Du mal was vom Lebenskampf gehört?
    Es gibt kein konfliktfreies Leben.
    Leben ist ein lebenslanger Lernprozess, bis zu Deinem letzten Atemzug.
    Du entscheidest, ob Du Angst vor Schwierigkeiten und Hindernisse in Deinem Leben hast, oder mit Mut und Zivilcourage Dein gesetztes Ziel erreichst.

  • gebrauch said:

    Vielleicht kennt dich deine Rentenversicherung besser als du denkst !
    Auch Krankenberichte (ähnlich wie Zeugnisse) werden so geschrieben das du nicht alles mitbekommst.
    Kennst du den Begriff : Simulieren. Vieleicht solltest du nicht so viel Reden !!

  • Gotland said:

    Psychosomatik hat nichts mit einer Psychatrie zu tun!!!!,sondern deine Krankenkasse bzw.,Rententräger schickt dich deshalb in solche Klinik da woanders event. kein Platz frei ist,ferner bist du gem.SGB zu einer Mitwirkpflicht verdonnert und solltest du nicht Therapiewillig sein also,die Kur verweigern……..,garantiere ich dir zu 100% das die Krankenkasse ganz schnell und sofort dir das Krankengeld entsagt und,hierzu ist sie im Recht!!!!!.
    Klar kannst und darfst du in Deutschland gegen alles behördliche usw.,einen Widerspruch schreiben,aber dann mußt du auch mit den Konsequenzen leben und d.h.,Sperrung des Krankengeldbezuges welcher in deiner Situation wohl sehr doof sein wird,ferner,kann die Krankenkasse sich dann auch stur stellen in puncto Kostenübernahme wenn du dir selbst einen Kurort suchst bzw.,einen Arzt,Physiotherapie machst,da sie dir ja einen Kuraufenthalt bewilligt haben.
    Sorry aber,ich verstehe dich beim besten Willen nicht,gerade heute sind die Kostenträger sehr eselig wenn es drum geht Kuren zu bewilligen,also nehem das Angebot an und fertig.Desweiteren,sind auch solche Psychosomatischen Kliniken auf Rückenprobleme spezalisiert wo u.a auch Rückentrainig gemacht wird nebst Massagen,Fango,Stangerbäder usw.,ferner ist es mal nicht verkehrt in solche Klinik eine Kur zu machen,damit die Seele mal wieder frische Luft tankt,bzw.,tanken kann.
    Was du nun machst ist deine Sache aber,zu 100% wirst du im Nachteil sein wenn du die Kur verweigerst und dich als therapieunwillig hinstellst,damit verstehen die Kostenträger keinen Spaß und glaube auch nicht das dich ein Arzt weiterhin krankschreibt,da du in den Augen der Kostenträger dann als gesund angesehen wirst.Klar kann dich ein Arzt krankschreiben aber,nach 6 Wochen ist dann Feierabend aufgrund der Krankenkasse welche kategorisch Nein sagen wird da du ja eine Behandlung verweigert hast,ich würde mir bei einer Sperre des Krankengeldes auch keinen Anwalt nehmen da du hier dann auf verlorenen Posten stehst.
    Wünsche dir aber eine gute Besserung und hoffe etwas geholfen zu haben und überlege dir gut was du machst.

  • Cassandr said:

    Schriftlich (am besten per Einschreiben) Widerspruch an Renten-
    versicherung senden, mit ärztlichem Attest eines Orthopäden oder des behandelnden Arztes, der die Notwendigkeit orthopädischer therapeutischer Maßnahmen bestätigt und Ersuchen darum, dass eine andere entsprechende, zutreffende Behandlung der geschilderten Probleme in einer dafür geeigneten Klinik genannt wird und sich auf nichts anderes einlassen.
    Krankengeld zahlt die Krankenkasse – die Rentenversicherung
    wäre für „Übergangsgeld“ zuständig.
    Es gibt zwar Vertragskliniken der Rentenversicherung, die auch
    „Psychosomatik“ in ihrerm Therapiekatalog verzeichnen, jedoch
    auch Erkrankungen behandeln, die in das Gebiet der Orthopädie
    fallen. Aber wenn möglilch sollte man sich nicht unbedingt
    darauf einlassen. Das sieht verdächtig danach aus, dass
    irgend jemandem die lange Erkrankungsdauer von 10 Mo-
    naten mißfällt
    Andere Möglichkeit: Eine „offene Badekur“ bei der Kranken-
    kasse beantragen unter Hinweis, dass wegen der vorliegenden
    Erkrankung die erwähnte „psychosomatische Kur“ wohl ein
    unverständlicher Irrtum sein müsse. Bei einer Kur durch die
    Krankenkasse kommen im allgemeinen die gleichen Therapien
    zur Anwendung, aber es gibt nur einen Zuschuß für den Aufenthalt,
    alle Therapien, Bäder, Massagen, Medikamente etc. werden
    jedoch von der Krankenkasse übernommen
    Bei einer solchen offenen Kur hat man auch weitgehend
    die Möglichkeit, den Badeort selbst zu bestimmen – aber
    es entstehen Kosten z.B. für Mahlzeiten, , die man selbst tragen muss.
    Diese „offenen Kuren“ wurden manchmal fälschlich als
    „Kurlaub“ bezeichnet, weil für solche Kuren oftmals
    der Urlaub benutzt wurde. Jedoch dienen die von den
    Krankenkassen gewährten Kuren genauso der Wieder-
    herstellung der Arbeitsfähigkeit oder der Vermeidung
    drohender Berufsunfähigkeit wie Reha-Kuren
    der Rentenversicherungen.
    Wenn man sich in die Hände von „Seelenklempnern“
    begibt, die sich mit so genannter „Psychosomatik“ befas-
    sen, kann das vermeidbare Folgen haben und
    man sollte – wenn man keine psychischen Probleme
    hat – sich deshalb nicht darauf einlassen.
    Denn der Patient, der das tut, gerät damit in Verdacht,
    dass er selber vorhandene psychische Imbalance
    eingesteht. was dann als diagnostischer „Beweis“ ausge-
    legt wird
    Es sind ähnliche Fälle bekannt geworden, dass bei
    derartigen genannten Erkrankungen Patienten in
    einer solchen Psychosomatik firmierenden Klinik
    es überhaupt gar keinen Orthopäden gab – es hieß,
    auf entsprechende Fragen. „Der Chefarzt ist aber
    so gut wie ein Orthopäde“. Ja, was soll denn das?
    Man sollte sich deratiges nicht bieten lassen und schlimmstenfalls einen Rechtsanwalt in Anspruch
    nehmen (wenn man eine Rechtssdchutz-Versicherung
    hat ist das kein Problem.)
    Jedenfalls braucht man sich bei einer solchen, durch
    die Krankenkasse erfolgenden Kur nicht in der Weise
    gängeln und reglementieren zu lassen, wie das u.U.
    in einer Reha-Klinik der Fall sein könnte.
    Es besteht durchaus Anlaß zu der Vermutung, dass
    eine solchen „psychosomatische“ Kur endet mit der Behauptung, der Patient sei im Grunde genommen kerngesund und seine Beschwerden wären
    „psychisch bedingt“ – deutlicher: Es handele sich
    um „eingebildete“ Beschwerden. Schlimmsten-
    falls wird er als „Hypochonder“ eingestuft, wenn das
    auch in den „Befunden“ nicht so zum Ausdruck ge-
    bracht wird.
    @secets: Dass geschädigte Bandscheiben oder
    andere röntgenologisch nachweisbare orthopädi-
    sche Probleme psychische Ursachen haben sollen,
    ist absurd – eher ist es umgekehrt. Solche Erkran-
    kungen gehören deshalb nicht in das Gebiet der
    Psychosomatik sondern in die Hände des Ortho-
    päden.
    Dass – z.B. nach Fehldiagnosen oder wenn die
    Heilkünstler nicht mehr weiter wissen, Patienten
    mit der Diagnose „psychosomatisch bedingt“
    abgeschoben werden, dürfte allgemein bekannt sein.
    Da fällt die Frage ein: „Was ist ein Internist?“ -( die
    hatte ein Internist auf seinem Schreibtisch sichtbar
    in offensichtlicher Selbstironie hingestellt).:
    Antwort:“ Ein Internist ist jemand, der in einem
    Zimmer mit schwarzen Wänden ohne Licht und
    ohne Fenster eine schwarze Katze sucht, die nicht
    drinnen ist.“
    „Wenn er diese schwarze Katze nicht findet, dann
    schickt er den Patienten zum Psychiater, der diese
    nicht vorhandene scharze Katze mit (früher oft üb-
    lichen) tierquälerischen Methoden hinaustreibt.“
    Patienten, die sich erst einmal auf so etwas ein-
    gelassen haben, werden häufig abenteuer-
    liche Diagnosen nie wieder los.
    Ob das nun durch einen Psychiater, der sich
    mit „Psychosomatik“ befaßt, oder von jemandem
    anderem geschieht ist im Grunde genommen
    völlig gleichgültig. Denn die fraglichen Diagnosen
    werden häufig von der jeweiligen Laune und
    Stimmung des Diagnostikers beeinflußt.
    Die schwierig zu diagnostizierende Borreliose, bei
    der es nur unzuverlässige Labortests gibt, führt e z.B.
    häufig dazu, dass Erkrankte abgewimmelt und
    sogar zum Psychiater geschickt werden.
    Im Internet gibt es darüber zahlreiche Berichte.
    (Es soll nur wenige Ärzte geben, die sich wirklilch
    mit dieser Erkrankung auskennen.)
    Einen Patienten, der an offensichtlichen in das Gebiet
    der Orthopädie fallenden Erkrankung leidet, psychosomatisch behandeln zu wollen, ist Unfug.
    Selbstverständlich kann man eine auf Grund einer
    offensichtlichen Fehlbeurteilung beruhende Therapie
    ablehnen.
    Man kann fast jedem Patienten auf Grund seiner
    Lebensgeschichte „behandlungsbedürftige“
    depressive Zustände andichten. Das allen zur
    Kenntnis Jenen, die den 5fachen „Daumen nach
    Unten“ für angebracht hielten.
    @gotland: Irrtum – man hat „als Arbeitender“ durchaus
    die Wahl zwichen einer Kur durch die Rentenversicherung als auch solcher über die Krankenkasse.
    Bei einer Kur durch die Rentenversicherung ist
    man automatisch von Arbeitsverpflichtungen be-
    freit – bei einer Krankenkassen-Kur gibt es auch
    keine Probleme, wenn man ohnehin arbeits-
    unfähig und „krankgeschrieben“ ist und zwecks
    „Genesung“ die Therapie in einem Kurort erfolgt,
    was durchaus zulässig ist. Notwendigenfalls muß
    man das Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit
    sich vom Kurarzt für die Krankenkasse bescheini-.
    gben lassen.
    Leute, laßt euch nicht verrückt machen !
    Wünsche gute Besserung.

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