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Rürup Rente abschliessen bei arbeitslosigkeit?

19 Oktober 2010 3 Comments

Hallo,
die Rürup Rente schützt das Vermögen der Bürger bei Arbeitslosigkeit. D.H. bei noch vorhandenem Kapital muss man dies die Rürup Rente nicht auflösen! Wie sieht es aus wenn man diese Rürup Rente abschliesst, wenn man bereits arbeitslos ist? Gilt dann trotzdem diese Regelung oder muss die Rürup Rente bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits bestanden haben? Viele Grüsse

3 Comments »

  • dwgaf said:

    Rürup ist, genau wie Riester, definitiv HartzIV-sicher.
    Grund dafür (u.a.):
    Kein Kapitalwahlrecht (Auszahlung der Summe auf einmal), sondern nur monatliche Rentenzahlungen.
    Anders ist der Fall, wenn du eine solche Rentenversicherung einige Jahre bespart hast und dann vorzeitig auflöst, um an das angesparte Kapital zu kommen.
    Bist du sicher, dass du mit Rürup gut fährst?
    Rürup ist in erster Linie für Gut- und Besserverdiener sowie Selbständige wegen der netten Steuerersparnis interessant.
    Kann ich mir jetzt in deinem Fall bei ALG schwer vorstellen.
    Schon Riester abgeschlossen?
    Ist genauso HartzIV-sicher und könnte die wirtschaftlichere Alternative sein.
    Beide Renten können während ALG abgeschlossen werden.
    In der HartzIV-Phase weiß ich es nicht.

  • Gnurpel said:

    DAvon habe ich noch nie was gehört. Und selbst wenn es so etwas gibt, die Politik wird schnell eine Möglichkeit finden dir da einen Riegel vorzusetzen.

  • WILLI777 said:

    das kommt auf die Höhe von hartz 4 an wenn du 2000€ hast und das auf Dauer kannst dus dir leisten.hi.hi

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