Scheidung und Versorgungsausgleich?
21 Oktober 2010
3 Comments
Ich bin seit 8 Jahren verheiratet. Wir wollen uns in
ca 3,5 Jahren scheiden lassen. Dann ist unserer Sohn aus der Grundschule und wir profitieren beide von der günstigeren Steuerklasse 3.Ich arbeite Vollzeit und meine Frau auf 400 € Basis. Wie ist es mit der Betriebsrente? Kann meine Frau darauf verzichten, da sie durch die 3,5 Jahre die wir warten wollen, positiv von der staatlichen Rente profitiert?
Wie lange ist meine Frau den Unterhaltsberechtigt?
Ich kann zwar zur Sache nichts sagen, sorry, aber die Scheidungsplanung ist einmalig. Da müsst ihr euch ja immer noch gut verstehen, wenn ihr sogar die Scheidung planen ud durchführen könnt wie die Ehe.
Warum dann scheiden? :):)
Du machst eine Milchmädchenrechnung auf, die nicht aufgehen wird.
Da deine Frau erheblich weniger Einkommen hat, als du, darfst du kräftig Unterhalt für deine Frau bezahlen und zwar so lange,
bis deine Frau eines Tages wieder heiratet. Auf eine Betriebsrente kann nicht verzichtet werden. Für euren Sohn seid ihr weiterhin unterhaltspflichtig.
Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht festgelegt und findet auf den Rentenkonten statt.
Wie kommst du auf die Idee, daß du nach der Scheidung in der Steuerklasse 3 bleibst ? Das wäre mir völlig neu.
Grundsätzlich könnt Ihr in einem Ehevertrag festhalten, dass für den Fall der Scheidung auf den gesamten Vorsorgungsausgleich verzichtet wird. Es kann auch geregelt werden, dass auf bestimmte Rentenanwartschaften, wie die Betriebsrente, verzichtet wird. Allerdings muss dieser Vertrag notariell beurkundet werden.
Wollt Ihr keinen Ehevertrag, dann kann im Scheidungsverfahren der Verzicht auf den Versorgungsausgleich gestellt werden. Dieser muss dann vom Gericht genehmigt werden. Bei einer Ehedauer von 11,5 Jahren und nur geringem Einkommen der Ehefrau ist die Zustimmung des Gerichtes unwahrscheinlich.
Wie lange Deine Ehefrau unterhaltsbrechtigt ist, kann jetzt noch nicht mit Gewissheit gesagt werden. Denn ab 2008 gilt das neue Unterhaltsrecht und danach ist dann jeder für sich selbst verantwortlich. Es sei denn, es sind minderjährige Kinder zu betreuen, dann kann der Unterhaltsanspruch schon mal 3 bis 5 Jahre gelten.
Da Ihr Euch offensichtlich recht gut versteht, solltet Ihr in 2,5 Jahren einen Anwalt aufsuchen und auf jeden Fall das Trennungsjahr einleuten. Denn erst nach Ablauf des Trennungsjahres könnt Ihr geschieden werden.
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