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Sind deutsche Lebensversicherungen rückversichert?

24 Oktober 2010 3 Comments

Wenn ja – gilt das auch wenn diese von einer ausländischen Versicherungsgruppe übernommen wird. Iste es in den letzten Jahren schon einmal vorgekommen, daß eine deutsche Versicherung die garantierten mtl. Renten z.B. nach dem Abschluß einer priv. Rentenversicherung nicht mehr zahlen konnte. Ich frage weil ich z.B. eben erleb, daß eine bekannte Versicherung nach jahrelanger Einzahlung einer hohen Summe in eine priv. Rentenvers. nun die fällige garantierte Rente seit Monaten nicht überweist (angeblich wegen technischer Probleme)

3 Comments »

  • allwissende Müllhalde said:

    nein, sie sind nicht grundsätzlich bei Lebensversicherungen rückversichert! Schon gar nicht für den Sparanteil, sondern höchstens für den Risikoanteil, aber:
    es gibt den Zusammenschluss des Verbandes, der einspringt, wenn eine deutsche Gesellschaft in Schieflage kommt. Die Garantie wird immer bezahlt. (der Fall ist bei der Mannheimer Versicherung schon passiert) Das gilt aber nur bei Versicherungen nach deutschen Recht und Verbandszugehörigkeit zum Verband der Deutschen Lebensversicherer! Ob die übernommen wurde, spielt keine Rolle. Da du die Gesellschaft nicht nennst, kann ich nichts weiter sagen, aber vielleicht haben die ja wirklich technische Probleme. Ich würde denen allerdings mal drohen…

  • kuchenma said:

    Jede oder fast jede Versicherung versichert wiederum ihre laufenden Versicherungen. Soetwas nennt man Rückversicherung.
    Was die Rente deiner Bekannten angeht. Sie sollte sich mal überlegen, ob sie zum Anwalt geht und der alles für sie regelt.

  • Cassandr said:

    Die Lebensversicherungen haben eine sog. „Deckungs-
    rückstellung“, die gesetzlich vorgeschrieben ist. (Habe
    das mit „Rückversicherung“ verwechselt.).http://de.wikipedia.org/wiki/Deckungsr%C…
    Bei Problemen mit einer Versicherung kann man sich
    beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen beschwe-
    ren.
    Wenn eine ausländische Versicherung in Deutschland
    tätig ist, dann unterliegt sie auch deutschen Gesetzen
    und auch hier wäre das Bundesaufsichtsamt zuständig,
    das ich als erstes kontaktieren würde vor sonstigen recht-
    lichen Schritten.
    Man könnte beim zuständigen Gericht einen Zahlulngs-
    befehl beantragen (als vielleicht erste Maßnahme), aber
    ein Rechtsanwalt kann da bessere Auskunft geben.
    Einen Rechtsanwalt sollte man in Anspruch nehmen, die kennen sich besser aus, wie man mit Versicherungen
    umgehen muss, denn die Versicherungen haben selber
    gewiefte Rechtsabteilungen.
    Vor allem sollte man, wenn man selber korrespondiert,
    das nur per „Einschreiben mit Rückantwort“ tun und
    auf Fristen achten oder auch selber Fristen setzen
    und bei schwierigeren Problemen „rechtsmittel-
    fähige Antwort“ verlangen.
    Telefongespräche sind manchmal nutzlos. Vor allem die
    Namen der Leute merken, mit denen man verhandelt
    hat und auch das Datum, wann irgend welche Gespräche
    stattgefunden haben. Aber generell ist Schriftverkehr
    besser.
    Auf jeden Fall ist die Korresponndenz per Ein-
    schreiben „mit Rückantwort“ anzuraten.

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