Sozialhilfeanspruch in Bayern?
Wie müssen die Voraussetzungen sein, damit man Anspruch auf staatliche Zuschüsse (Sozialhilfe, Kleidergeld etc.) in Bayern hat. Wird auch die Rente des verstorbenen Ehemanns auf Sozialhilfe angerechnet oder bleibt diese außen vor. Es handelt sich um eine Frau, die ca. 500 Rente des verstorbenen Ehemanns hat. Durch einen Unfall, hat sie ein kaputtes Knie und ist deswegen arbeitstechnisch eingeschränkt. Mehr wie Teilzeit-Job (z. B. Putzen) wäre nicht möglich.
Kann mir da jemand evtl. helfen, wäre Euch sehr dankbar!!!
Die klassische Sozialhilfe ist abgeschafft. Für unter 65 jahre alte Personen gibt es Hartz IV zu beantragen beim JobCenter und/oder ARGE früher Arbeitsamt. Für Über 65 Jahre alte die Grundsicherung im Alter bei den Kommunen zu beantragen.
Die Leistungen betragen für Alleinstehende 351,00 € im Monat plus der angemessenen Miete ca. 350 – 400,00 €/Monat je nach Wohnort.
Alle Leistungen, wie Rente, Witwenrente werden angerechnet. Vom Arbeitsverdienst sind 100,00 € frei und 20 % des darüber liegenden Betrages. Leistungen gibt es nur auf Antrag.
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