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Stehen einem nach 20jähriger lebensgemeinschaft,keinerlei entschädigung zu?

19 Oktober 2010 4 Comments

ich hoffe,dass mir jemand hierzu etwas genaueres sagen kann.ich habe damals meinen haushalt aufgegeben und beziehe heute eine kleine rente.er hat ein haus geerbt und ist finanziell auch gut abgesichert.ich kann jetzt wieder bei null anfangen.
lg,atiram

4 Comments »

  • coolcat2 said:

    Nein, leider nicht. Um Dich abzusichern hättest Du heiraten müssen oder einen privaten Vertrag mit Deinem Lebensgefährten machen müssen. So hast Du leider die goldene „Arschkarte“ gezogen. Wenn Dein Partner freiwillig nichts herausrückt, wirst Du tatsächlich wieder bei null anfangen. Der einzige Vorteil, der Dir bleibt, ist, dass Du den Typen los bist. Nach 20 Jahren ist das sehr bitter und in diesem Fall mußt Du leider sehr viel „Lehrgeld“ zahlen.
    Aber kucke nicht nach hinten, sondern versuche, Dir die Zukunft so gut wie möglich einzurichten. Wenn Du Dich weiterhin ärgerst, kostet Dich das nur Energie, die Du sinnvoller für einen Neustart benutzen kannst.
    Ich wünsche Dir alles Gute!

  • Yen said:

    Gesetzlich wird die Lebensgemeinschaft heute wie die Ehe als Zugewinngemeinschaft betrachtet. Das gilt insbesondere dann wenn der Staat zahlen soll (z.B. H4). Während dieser Zeit hast Du mit Deinem Einkommen zu 50% zum gemeinsamen Lebensunterhalt beigetragen. Bei einer Scheidung kann man auf diesem Anteil bestehen. Nach meiner Auffassung sollte das auch hier der Fall sein, denn umgekehrt wird ja die Lebensgemeinschaft ebenfalls als Zugewinngemeinschaft bewertet. Bitte gehe zur Rechtsauskunft und klage notfalls mit Hilfe eines Anwalts auf Herausgabe.

  • Brian W. Ashed said:

    Dass er geerbt hat ist schön für ihn. Nur hättest du auch bei einer Ehe darauf keinen Anspruch, da es nicht in den Zugewinn fällt.
    Warum solltest du also besser stehen als ein Ehepartner?

  • petilein said:

    Bei Lebensgemeinschaften ist rechtlich nur
    dann etwas einzuklagen, wenn Du Quittungen,
    Rechnungen und Zeugen benennen kannst, die vor
    Gericht, für Dich aussagen.
    Von seinem Haus und seinem Verdienst, bekommst
    Du keinen Cent.
    Versuche in Ruhe einen Neuanfang! Du mußt
    die letzten 20 Jahre, am Besten, aus Deinem
    Gehirn streichen, auch wenn es schwerfällt!

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