Steht meinen Kinder eine Halbwaisenrente zu, weil der Vater seit 10 Jahren nicht zu finden ist.?
19 Oktober 2010
5 Comments
Hallo,
1993 habe ich geheiratet und wir haben zwei Kinder bekommen.
1997 war die Scheidung. Nach der Scheidung hat mein Ex-mann noch Kontakt zu den Kinder gehabt aber nie Unterhalt bezahlt.
Ende 1999 sollte er die Kinder abholen fürs Wochenende. Aber seit dem hat er sich nie mehr gemeldet.
Weil er Spiel süchtig war und schon in Schwierigkeiten steckte, dachte ich, dass er sich irgendwann schon melden wird. Hat er aber nicht, auch nicht bei seinen Eltern und restlichen Familie. Also wir wissen Alle nicht wo er ist.
Naja, jetzt sind das schon fast 10 Jahre.
Mir würde gesagt, dass nach 10 Jahre vermisst, die Halbwaisenrente den Kinder zusteht. (die sind 14 und 15 Jahre alt). Stimmt das?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Joanna
Rechtliche Voraussetzung:
Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung) oder im Versorgungsrecht (nach den §§ 38 ff. Bundesversorgungsgesetz), die im Falle des Todes des Rentenberechtigten an dessen Kinder – und unter Umständen auch an andere Angehörige – gezahlt wird). Sie dient dem Ausgleich der nicht mehr zu leistenden Unterhaltsbeiträge des Verstorbenen. Ist nur ein Elternteil verstorben, spricht man von einer Halbwaisenrente, sind beide Elternteile verstorben, von einer Vollwaisenrente.
Nachtrag:
Eine Vermisstenanzeige kann jedermann bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
Rechtsfolgen bei Vermissten
Neben den psychischen Folgen bei den Angehörigen Vermisster treten auch oftmals rechtliche Schwierigkeiten auf, die sich über Jahre hinziehen können und auch existenzgefährdend für die Hinterbliebenen sein können. Bis zu einer Todeserklärung können Pensionszahlungen verweigert werden. Auch Erbschaften können oft nicht abgewickelt werden. In Deutschland regelt dies das Verschollenheitsgesetz.http://de.wikipedia.org/wiki/Verschollen…
Todeserklärung
Die Todeserklärung ist eine richterliche Erklärung mit dem Inhalt, dass ein Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist. In der Regel wird der Tod eines Menschen im Totenschein festgehalten. Jedoch kann bei verschollenen Personen der Tod nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden. Mit voranschreitender Zeit der Verschollenheit wächst jedoch die Vermutung des Todes; die Todeserklärung bestätigt diese Vermutung. Mit der Todeserklärung verliert der betreffende Mensch seine Rechtsfähigkeit, das Verlassenschaftsverfahren kann beginnen.http://de.wikipedia.org/wiki/Todeserkl%C…
Also das jemand in deutschland so klanglos verschwindet ist an und für sich nicht möglich. Es sei denn er ist einem Verbrechen zum Opfer gefallen. Auch wenn er ins Ausland ist muss er sich da Anmelden.
So lange keine Vermißtenanzeige gestellt wurde gilt auch die 10jährige Frist nicht. Und wer sollte Vermisstenanzeige stellen. Sie doch wohl nicht. Sie können nur Unterhaltsklage einreichen mit der letzten bekannten Anschrift. Die Finden Ihn dann schon.
ja genau nur wenn er tot ist
ich selber habe keine halbweisenrente bekommen obwohl mein vater verstorben ist (da war ich nicht mal am leben) da gibt es noch die bedingung 5 jahre am stück in deutschland gearbeitet zu haben (das war bei meinem nicht der fall , nur 3 jahre hat er hier gearbeitet)
Nein! Es sei denn, er ist AMTLICH als tot erklärt worden
nur, wenn er für tot erklärt worden ist.
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