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Steuererklärung?

23 Oktober 2010 4 Comments

muß man eine steuererklärung machen ,wenn man eine private berufsunfähigkeitsrente bezieht und keine weiteren einkünfte hat?

4 Comments »

  • Corina K said:

    Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind auch ab dem Jahr 2005 weiterhin mit dem günstigen Ertragsanteil steuerpflichtig – im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Erfreulicherweise sinkt für alle Rentenzahlungen ab 1.1.2005 der steuerpflichtige Ertragsanteil. Wie aber ermittelt man den steuerpflichtigen Ertragsanteil bei einer Berufsunfähigkeitsrente?
    Generell gilt: Je kürzer die Laufzeit, desto niedriger ist der Ertragsanteil. Denn die private Berufsunfähigkeitsrente wird steuerlich als abgekürzte Leibrente behandelt. Der Ertragsanteil richtet sich also nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente bei Rentenbeginn. Das ist der Zeitraum vom Eintritt des Versicherungsfalls – die Berufsunfähigkeit – bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf der Versicherungslaufzeit, zum Beispiel das 55. Lebensjahr.
    Häufig ist es aber so, dass etwa alle zwei bis vier Jahre eine medizinische Untersuchung stattfindet, nach deren Ergebnis dann der Versicherer neu darüber entscheidet, ob die Rente weiterhin gezahlt wird. Berechnet sich in diesen Fällen die Höhe des Ertragsanteils nach der gesamten Versicherungslaufzeit ab Rentenbeginn oder aber nach der – steuerlich wesentlich günstigeren – kürzeren Laufzeit bis zum nächsten Überprüfungstermin?
    Der Bundesfinanzhof hat diese Frage jetzt leider zuungunsten der Steuerzahler beantwortet: Auch in diesen Fällen bemisst sich die maßgebende »voraussichtliche Laufzeit« grundsätzlich nach dem Zeitraum zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem voraussichtlichen Ablauf der Versicherung (BFH-Urteil vom 9.2.2005, BFH/NV 2005 S. 1053).

  • filos said:

    Vielleicht kann man ja was absetzen von der Steuer oder hat
    Mieteinkünfte die versteuert werden müssen. ich denke schon das man das muß

  • salathüt said:

    kommt drauf an, wie hoch die BU-rente ist. und ob du noch andere einkünfte hast. (bzw. dein frau?!)
    der grundfreibetrag ist zur zeit bei ca 7.500 €.
    Und die BU-rente musst du auch nur mit einem bestimmten Prozentsatz versteuern. (je nach deinem alter bzw. der laufzeit der rente)
    aber im normalfall kommt dabei (wenn das deine einzigen einkünfte sind) keine steuer raus.
    wart einfach mal, ob du aufgefordert wirst eine steuererklärung abzugeben.
    Grüßle
    uups! sorry, dass mit den „keine weiteren einkünfte“ hab ich wohl überlesen.
    Mit ziemlicher Sicherheit kommt dann keine steuer raus!

  • Dorothea B said:

    Sicherheitshalber würde ich einen Antrag auf Freistellung
    stellen.

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