„Steuerklasse 1 Muß ich ev nachzahlen, wenn neben dem Gehalt eine Witwenrente anfällt“?
16 Oktober 2010
7 Comments
Brutto im Jahr: 14400€ Lohnsteuer: 598€ Witwenrente: Brutto5370 dav. 50% Steuerpflichtig. Muß ich mit einer Nachzahlung rechnen?
Aller Wahrscheinlichkeit musst Du mit ca. 500,– Euro „Steuernachzahlung“ rechnen
598.-euro ist nicht der Betrag an lohnsteuer für Klasse 1 bei 14440.- euro brutto. da stinkt der fisch schon jetzt. *g
Frag beim steuerberater nach,sonst kommt das böse erwachen
bei Renten ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe des Ertragsanteils hängt davon ab, welches Alter beim Eintritt des Todes erreicht wurde und wieviel demnach in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Die Rentenversicherung stellt auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung aus.
Außerdem kann sich eine Nachzahlung nicht nur aufgrund des Gehaltes neben der Rente ergeben, der erzielte Verdienst wird auch auf die Witwenrente angerechnet (40% des über den Freibetrag liegenden Einkommens).
Frag einfach mal unverbindlich bei einem Steuerberater nach.
Ja, wenn Du nicht genug absetzen kannst
Hallo,
du musst bei dieser Sache mit exakt 506,91€ Rückzahlung rechnen.
Ist zwar hart, aber so geht das hier.
Man wird nur abgezockt und die dummen da in Berlin (Politiker) werden von Tag zu Tag fetter und können siuch immer mehr leisten
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