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Stimmt es, dass man zur Altersrente keinen Zuschuß bekommt???

15 Oktober 2010 6 Comments

Es soll doch einen gesetzlichen Mindestbetrag geben, den man zum Leben braucht, wie hoch war der (bin mir nicht sicher ca. 900€?) und wie kann ein Rentner diesen erreichen wenn er wirklich nicht mehr arbeiten kann??? :-)))

6 Comments »

  • Andreas K said:

    Hallo, erbeantragt Sozialhilfe oder Wohngeld usw. mehr hier: http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfeb…
    Viel Erfolg
    Andreas

  • Anais said:

    Soviel ich weiß *sollte* das einmal so kommen aber ob es schon so verabschiedet ist, denke ich nicht. Vor allen Dingen denke ich nicht das der Betrag so hoch sein wird.

  • verdinand . said:

    Nein, es stimmt nicht.
    Kleinrentner können Grundsicherung beantragen. Die Höhe entspricht dem Hartz4 Niveau.
    Das sind dann etwa 600 -650 €, je nach Bundesland.
    Also ca. 345€ plus „angemessene Miete und Heizkosten“.
    Nicht falsch verstehen, bitte. Die Rente wird voll angerechnet und die Grundsicherung stockt das Einkommen auf diesen Betrag auf.

  • ♪♫ Piper ♪♫ said:

    Die gesetzliche Mindestrente beträgt ca. 650 €. Wenn man das nicht erreicht, legt der Gesetzgeber den Rest drauf.
    Z.B. 450 € Rente, Gesetzgeber bezahlt + 200 €. Hat man eine Riester-Rente o.ä. bezahlt und würde 100€ bekommen wird das nicht etwa draufgerechnet, es wird vom Gesetzgeberanteil abgezogen.
    Heißt also, besonders für Frauen, dass man die private Rente für den Staat bezahlt hat.

  • Stefan R said:

    Piper, das ist Quatsch!
    1. ist die Riesterrente für Frauen der absolute Bringer, wenn sie aufgrund Kindern nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sie bekommen nämlich für sehr geringe eigene Beiträge die volle Kinderförderung obendrauf. Bei einem Mindestsatz von 5 €/Monat für jedes Kind 180 € pro Jahr. Das ist eine Rendite, von der man nur träumen kann.
    2. Nur wenn man davon ausgeht, sein ganzes Leben lang auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, sollte man lieber nicht riestern – aber so faule Socken machen das ohnehin nicht.
    3. Jeder kann bis unmittelbar vor Auszahlung den Vertrag kündigen. Wenn ich als Frau also feststelle, dass ich von der Grundsicherung leben muss, kann ich mit 60 Jahren immer noch kündigen. Dann bekomme ich zwar nur meine verzinsten Einlagen und nicht die Förderung wieder, aber wer geht schon automatisch mit 20 Jahren von einer Grundsicherung aus? (siehe 2)
    4. Ergo: riestern ist insbesondere Frauen mit Kindern und Ausfallzeiten zu empfehlen, da die Rendite weitaus höher ist als bei anderen Vorsorgemodellen und bis zur Rente immer noch höchste Flexibilität möglich ist.

  • Mundo said:

    Wenn Deine Rente die Grundsicherung nicht erreicht wird aufgestockt aber nicht zu sätzlich gezahlt!Das wäre schön!

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