Unterhalt für Kinder über 30, wenn diese arbeitslos sind?
19 Oktober 2010
5 Comments
Kann man als Elternteil, schon in Rente, vom Staat dazu verpflichtet werden, für eines seiner Kinder Unterhalt zu zahlen, wenn dieses „Kind“ über 30 Jahre alt ist, arbeitslos wird und damit Hartz-vier-Bezieher wird, so daß das „Kind“ weniger Hartz vier bekommt und der Elternteil den fehlenden Rest dazuzahlen muß?
Es grüßt Cicero.
Bis 27 Jahre muß für Kinder IN AUSBILDUNG gezahlt werden.
§ 1601 Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR0019…
Das gilt lebenslänglich.
Nein das ist nicht der Fall. Die Unterhaltspflichten endet spätestens mit 27 Jahren. (Regel ist 25 Jahre)
Ausnahmen gibt es dennoch!
Verrechnet, was die Bedarfsgemeinschaft (Elternteil und Kind)= 2 Personen bekämen.
Erste Person 351 €
zweite Person 316 €
Zwischensumme 677€
+ Mietkosten
+ Heizkosten
+ sonst. Mietnebenkosten ( außer Strom)
Unten ist ein Rechner aufgeführt, der einen Richtwert angibt.
Habe aber gesehen, dass die Texte noch die alten Regelsätze (347€)
beziffern
Wenn das „Kind“ bei den Eltern im Haus wohnt, kriegt es gar kein Hartz IV. Die Eltern müssen voll dafür aufkommen incl. Krankenversicherung.
Das war bei mir auch so. Ich hatte ALG II beantragt, wohnte aber bei den Eltern im Haus. Obwohl ich mir alles selber kaufe und sogar selber koche, bekam ich kein Hartz IV.
das mit dem „Zusammenwohnen“ weiß ich nicht.
Aber ist es nicht so, dass die Eltern nur bis zum 27 Lebensjahr für die Kinder aufkommen müssen!
Unterhaltspflicht besteht nur maximal bis zum 27 Lj, sofern das kind ein Studium begonnen hat!
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