Home » Rentner

Unterhalt für Seinen 18 j. arbeitslosen Sohn?

15 Oktober 2010 4 Comments

Sein Sohn ist 18 Jahre alt, Lehrstellensuchend gemeldet und seit Aug. 2006 aus der Schule. Er lebt mit seiner Mutter und seinen Großeltern etwa 500 km entfernt. Seine Mutter ist seit der Geburt Frührentnerin und hat seither nicht mehr gearbeitet, sie teilt das Sorgerecht mit Ihren Eltern die auch Rentner sind. Das heißt, Der junge Mann hat noch nie gesehen das irgendjemand für die Lebenshaltungskosten arbeiten muß. ( es kommt ja regelmäßig Unterhalt vom Vater).
Nun zu meiner eigendlichen Frage:
Muß der Kindesvater immer weiter bezahlen?
Muß er ab 18 nicht eine Arbeit aufnehmen?
Wie kann ich überprüfen das er sich bewirbt?
Muß die Faulheit eines 18 jährigen mit Unterhalt belohnt werden?
Darf von ihm min. ein 400€ Job verlangt werden?
Darf der Unterhalt „eingefroren“ werden?
Um Druck auszuüben?
Dem Kindesvater wird vom Sohn beim Arbeitgeber das Gehalt gepfändet.
1. Pfändung 181€ laufender Unterhalt
2. Pfandung 100- 150€ Rückstände bis zur Freigrenze

4 Comments »

  • Sonja B said:

    Also.. solange das Kind keine Lehrstelle hat oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, muß der Vater Unterhalt zahlen.
    Allerdings ist der Sohn dazu verpflichte sich ausreichend um eine Lehstelle oder einen Job zu bemühen!!
    Wenn er dies nicht tut, kann der Vater per Klage den Unterhalt einstellen bzw aussetzen!
    Ist klar, daß der Vater einen Anwalt einschalten muß, der dann entsprechende Unterlagen (Bewerbungsabsagen und sonstiges) vom Sohn abfordern muß.
    Wenn sich dann herausstellt, daß der Sohn einfach keine Lust hat zu arbeiten, dann kann man per Gericht die Einstellung der Zahlung erreichen, bis der Sohn eine Lehrstelle bzw einen Job hat. Dann wird sein Verdienst gegen den Unterhalt angerechnet und der Vater muß dann nicht mehr so viel zahlen.
    Es kann auch sein, daß schon per Anwalt die Einstellung durchgezogen werden kann, aber das kann man nur erfahren, wenn man einen Anwalt fragt. so genau weiß ich das nicht!
    Und falls der Sohn dann arbeitet muß man meist bis zum 25 oder 27 Lebensjahr unterhalt zahlen (je nach Geburtsjahr) ….außer er hat bis dahin eine Lehre abgeschlossen!!! Dann ist er in der Lage seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten.
    Für genauere Infos sollte man aber einen Anwalt aufsuchen!!

  • citywolf said:

    Auf die Antwort auf Deine Frage bin ich sehr gespannt weil sich bei mir in ein paar Jahren die selbe Frage stellen wird.
    Ich habe mir überlegt zu einem Anwalt zu gehen und mich beraten zu lassen auch wenns Geld kostet. Antworten auf ähnliche Fragen wurden bis jetzt leider nur wage und mit Meinungsäußerungen anstatt wirklichen Fakten beantwortet.

  • gunderfr said:

    Tja, da hätte er sich um seinen Filius mal kümmern sollen. Und so ein toller Zahlvater ist er wohl auch nicht, wenn er noch 100 – 150 monatlich nachzahlen muss.
    Und was geht dich das an. Es ist doch nicht dein Sohn. Wenn da einer was überprüft, dann doch wohl der Vater. Und was soll der Junge denn mit einem 400 € Job. Der braucht eine anständige Lehrstelle. Vielleicht kann Papa da ja mal Beziehungen spielen lassen oder mit dem Jungen mal reden? Sprechen können die beiden doch wohl.
    Ich vermute mal, dass du die Partnerin des Vaters bist. Kennst du den jungen Mann denn überhaupt? Ich kann deinen Ärger verstehen, aber sei vorsichtig, du kennst nur eine Seite der Medaille. Und wenn die Mutter Frührentnerin ist, gibt es dafür ja wohl einen triftigen Grund, denn nur so zum Spaß wird niemand frühberentet.

  • schneewi said:

    er muss zahlen! Ihr habt auch kein Recht euch einzumischen, was die Arbeitssuche angeht!
    Gezahlt wird bis mindestens eine Lehrstelle beendet ist oder das 25. Lebensjahr eingetreten ist.
    Als Vater sollte man sich sowieso um das Kind kümmern und miterziehen. Eltern sind immer 2. Das heißt, nicht nur einer zahlt alles und nicht nur einer erzieht. Sowas sollte man sich teilen.
    Als Vater sollte man auch Interesse daran zeigen, dass der Sohn einen ordentlichen Abschluss macht und dann auch sich um Lehrstellen bewirbt. Also immer mal nachfragen, wie es gerade so läuft- aber der Arbeitsmarkt ist hart.
    Verlangen kann man aber gar nichts. Auch keinen 400 € oder 1€ Job! Selbst wenn ihr es verlangt, muss er noch lange nicht einen Job bekommen!

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.