Unterhaltszahlung bei Trennung.?
23 Oktober 2010
2 Comments
Stimmt es, dass ich bei der Unterhaltszahlung für meine Frau (ohne Kinder) bei Trennung, von meiner Rente die Krankenvers.-Kosten und vom Rest 1000.- Euro als Selbstbehalt ein behalten kann.
Vielleicht hilft Dir das:
Besteht die Unterhaltspflicht nur gegenüber dem (Ex-) Ehepartner, spricht man von einem eheangemessenen „billigen“ Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt beträgt nach neuester Rechtsprechung (Urteil des BGH vom 15.03.2006 – Aktenzeichen XII ZR 30/04) ca. 995,- €.
Dieser Selbstbehalt bleibt Dir nach Abzug der Krankenversicherungskosten.
Ja das kannst Du
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