Untermietsvertragsrecht in der schweiz?
17 Oktober 2010
3 Comments
Hallo,
WG haus mit 4 mitbewohnern. einer ist der hauptmieter (dh. er hat das haus von einer hausverwaltung gemietet) und die anderen 3 sind bei ihm zur untermiete mit mietvertrag. nun hat sich herausgestellt, das der hauptmieter kleine miete bezaht, da es auslang wenn die anderen 3 die monatliche miete bezahlen. (so kommt der ganze mietbetrag inkl. nebenkosten zusammen) dh. er wohnt also gratis und lässt seine untermieter bezahlen. ist das eigentlich rechtens? wer kennt sich von euch im schweizer mietrecht (obligationsrecht) aus?
danke für eure hilfe
Frag doch beim Hausbesitzerverband oder dem Mieterschutz mal an
http://www.mieterverband.ch
Das ist eigentlich nicht rechtens, aber der Untermieter kann das nur innert 30 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags anfechten, und zwar wegen „übersetztem Ertrag“.
Die Untermieter können sich aber gegen jede Erhöhung der Miete wehren mit dem Einwand des „übersetzten Ertrags“, bis die Miete wieder fair ist. Mehr kann man nicht tun.
Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Schlichtungsbehörde (-stelle) in Mietsachen.
Das ist in der Schweiz wie in Deutschland. Er kann soviel Miete nehmen wie er will. Er muss aber eventuell die Einnahmen versteuern.
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